Stellungnahme zum Referentenentwurf KHVVG
Der DVTA e.V. weist auf die Aufnahme der MT-Berufe in die personelle Ausstattung in § 135 e Abs. 1 Nr. 3 hin, da ein Vorhalten der sachlichen Ausstattung (§ 135 e Abs. 1 Nr. 2) nicht automatisch Medizinische Technologinnen/Technologen und Analytiker/Analytikerinnen als Fachpersonal nach sich zieht. Die angestrebte Verbesserung der Versorgungsqualität benötigt daher die MT-Berufe gemäß ihrer Vorbehaltstätigkeiten. Weiterhin sind die MT-Berufe auch im Ausschuss nach § 135 e Abs. 3 zu berücksichtigen, um ihre Expertise und Fachkompetenz nicht ungenutzt zu lassen. Die Stellungnahme sowie eine Übersicht der Leistungsgruppen können auf der DVTA-Homepage abgerufen werden:
www.dvta.de/berufspolitik/der-dvta-stellungnahmen
Entnommen aus MT im Dialog 6/2024
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