Im Rahmen einer Stellungnahme hat der DVTA begrüßt, dass die Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften – Referentenentwurf zur Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) die zunehmende Digitalisierung zum Anlass nimmt, explizite Regeln für den Einsatz von Medizinprodukte-Software bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten aufzustellen, um die damit verbundenen hohen Risiken durch Prüfvorgaben zu minimieren und die verantwortliche Person für den Einsatz der Medizinprodukte-Software sowie deren Pflichten festzulegen.
Die Regelungen adressieren wichtige Bereiche des Patientenschutzes, des Schutzes im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sowie die Reduzierung des bürokratischen Aufwands, sodass sich Gesundheitsberufe in Zeiten des Fachkräftemangels besser auf ihre Kernaufgaben fokussieren können.
Entnommen aus MT im Dialog 1/2024
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