Stellungnahme des DVTA zum Physician Assistant
Das Berufsbild des Physician Assistant, der in den 60er-Jahren in den USA entwickelt wurde, hat zum Ziel, die Absolventen durch ein Studium in die Lage zu versetzen, in verstärktem Umfang patientennahe medizinisch-organisatorische und delegierbare medizinische Tätigkeiten vorzunehmen, wie zum Beispiel labormedizinische Befundung, radiologische Befundung et cetera.Die Durchführung von medizinisch-technischen Tätigkeiten soll dabei nur insoweit durch die PA durchgeführt werden, als dass diese Tätigkeiten nicht speziellen Berufsgruppen, wie den MTA-Berufen, vorbehalten sind. Diese Abgrenzung und Regelung ist notwendig, um nicht noch mehr Heterogenität der Gesundheitsberufe entstehen zu lassen. Der Vorstoß der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch das vorgeschlagene Konzept Physician Assistant – Ein neuer Beruf im Gesundheitswesen (2017) – eine Vereinheitlichung der Studiengänge zu erzielen, ist sehr zu begrüßen, wie auch, dass der Physician Assistant als Weiterbildungsstudium für Gesundheitsberufe, wie auch die MTA-Berufe, die Anschlussfähigkeit an den Hochschulbereich bieten soll.
Die konkrete und bundeseinheitliche Beschreibung von Kompetenzen der PA dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten, dem Patientenschutz sowie der Qualitätssicherung und erleichtert es dem Arzt, den Ansprüchen und Pflichten an eine haftungsrechtlich abgesicherte Auswahl des Delegationsempfängers gerecht zu werden. Diesem Zweck soll insbesondere auch der Tätigkeitsrahmen für PA einerseits (Teil II) sowie die Festlegung der Studieninhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung, gegliedert nach Studieninhalte und Kerncurriculum andererseits (Teil III a+b) Rechnung tragen.
Vor dem Hintergrund des Ärztemangels (Blum/Löffert 2010) bietet die akademische Ausbildung auch in Deutschland die Möglichkeit, die Kompetenzen der medizinisch-technischen Berufe so zu erweitern, dass Versorgungsengpässe durch die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten vermieden werden können. Demzufolge kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass mit einer akademischen Ausbildung das Berufsprofil sowie die Berufsausübung um die folgenden Tätigkeitsbereiche erweitert werden können (BMBF 2014: 92 f.; siehe ebenfalls Blum 2009: 61 ff.):
MTRA:
- Aufklärung von Patienten/-innen
- Selbstständiges Applizieren von Kontrastmitteln und Radiopharmaka
- Indikationsstellung beziehungsweise selbstständige Entscheidungsfindung bezüglich der rechtfertigenden Indikation von Röntgenaufnahmen sowie selbstständige Auswahl der Untersuchungsmethoden
- Durchführung von Sonographien
- Eigenständige Befundung von (Standard-)Untersuchungen
- Verantwortungsübernahme für die Koordinierung der Patientenversorgung
MTLA:
- Abnehmen von venösem Blut
- Freigabe von Blutgruppen
- Zuschnitt von OP-Material
- Eigenverantwortliche Befundung im Sinne der biomedizinischen Validation
- Entscheidung über initiale und weiterführende medizinische Behandlungen
- Beratung als Hygienefachexperte/-in
Dies hätte auch im Rahmen des Studiums PA mitbedacht werden sollen, da mit den MTA die Berufsgruppe zur Verfügung steht, die kraft ihrer Ausbildung, die besten Voraussetzungen für das Studium PA mitbringt und zudem diese Tätigkeiten überwiegend sowieso schon in der Praxis aufgrund des Personalmangels durchführt. Es wäre daher wünschenswert, wenn das Konzept des PA dies aufgreifen würde, um für Arzt wie MTA eine Win-win-Situation zu erhalten. Der Arzt erhält eine MTA, die kraft ihrer Ausbildung die vorbehaltenen Tätigkeiten sowieso ausführen darf und dann über den PA auch noch den Arzt in den vorbenannten Bereichen entlasten kann, die eher dem PA zuzuordnen sind. Der Arzt kann sich dadurch auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Beides kommt dem Patienten zugute, der hier im Fokus stehen sollte.
Elske Müller-Rawlins, Syndica und Bundesvorstandsreferentin
Entnommen aus MTA Dialog 8/2017
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