Die wichtigsten Forderungen des DVTA lauten:
„– Im Rahmen der zugesagten Regelung für eine Teilzeitausbildung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte die Bundesregierung die Chance nutzen, die dringend notwendige Novellierung des MTAG und der MTA-APrV vorzunehmen. Der dafür notwendige Input liegt der Bundesregierung in Gestalt der vorbenannten Gutachten und der Vorschläge des DVTA vor.
– Sofern, wie von der Bundesregierung geplant, eine Verlängerung und Modifizierung der zum 31. Dezember 2017 außer Kraft tretenden gesetzlichen Modellregelungen um zehn Jahre erfolgen soll, sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die klare Aussage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates in die erneute Evaluierung nicht nur duale Ausbildungsangebote einbeziehen, sondern auch den MTA-Berufen die Erprobung einer grundständigen akademischen Ausbildung ermöglichen. Die Ergebnisse können dann auch für andere medizinisch-technische Berufe genutzt werden.
– Die Bundesregierung wird gebeten, dem Fachkräftemangel mit klaren gesetzlichen Berufsprofilen und einer gesetzlichen Vorgabe zur Personalbemessung auch im Bereich der MTA-Berufe entgegenzuwirken. Nur so kann die Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. ‚Ohne MTA keine Diagnostik – ohne Diagnostik keine Therapie‘. Auch wird die Bundesregierung gebeten mitzuteilen, inwieweit sie bei ihrer Antwort zum Thema Fachkräftemangel das Krankenhausbarometer 2016 berücksichtigt hat.
Die Bundesregierung wird gebeten mitzuteilen, wann diese ‚umfangreichen Veränderungsnotwendigkeiten‘ einschließlich der ‚Legalisierung der Durchführung von Tätigkeiten‘, die bereits regelhaft von MTRA durchgeführt werden, erfolgen wird.
Die Bundesregierung wird gebeten, die leistungsgerechte Bezahlung der MTA-Berufe zu gewährleisten.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Entnommen aus MTA Dialog 12/2016
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