Stärkere Patientenorientierung gefordert

91. Gesundheitsministerkonferenz
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GMK
Ein wichtiges Thema für eine Verbesserung der Patientenorientierung ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens. georgejmclittle/Fotolia
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Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf ihrem zweitägigen Treffen in Düsseldorf darüber beraten, wie die Patientenorientierung in der gesundheitlichen Versorgung künftig verbessert werden kann.

Schwerpunkte des beschlossenen Maßnahmenbündels liegen in der Fortentwicklung der Patientenrechte und der transparenten Patienteninformation, der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie der Patientensicherheit – insbesondere im ambulanten Bereich. Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder sind überzeugt, dass eine Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten dazu dient, Schwachstellen aufzudecken und Verbesserungspotenzial auszuschöpfen.
 
Die Verantwortlichen der Länder sprachen sich unter anderem für die Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie für mehr Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten aus. Patientenbeteiligung solle im Sinne der Selbstbestimmung in allen Bereichen der Telematikanwendungen und Telemedizin berücksichtigt werden. Darüber hinaus müsse die Patientenkommunikation von allen Beteiligten des Gesundheitswesens verbessert werden. Weiter- und Fortbildungen in dem Bereich könnten Informationsverluste durch fehlende Kommunikation verringern.
 
„Ich bin sehr froh, dass die GMK sich einig ist: Wir müssen die Interessen der Patientinnen und Patienten weiter stärken. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen an die Bundesregierung. Patientenbeteiligung und Patientenorientierung sind die Grundlage für eine zukunftsweisende Gesundheitspolitik. Rechte, Anliegen und Wünsche von Patientinnen und Patienten müssen im Versorgungsalltag berücksichtigt und in den Behandlungsprozess eingebracht werden können. Ich bin überzeugt, dass von einem Dialog auf Augenhöhe auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte profitieren können“, erklärte Minister Laumann.
 
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Das Patientenwohl ist der entscheidende Maßstab für die Gesundheitspolitik. Deshalb finde ich es richtig, dass die GMK bei der Patientenorientierung ihren Schwerpunkt setzt. Ein Thema dabei ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Daran, wie wir diese Zukunftsaufgabe lösen, wird sich zeigen, ob wir Patientensouveränität ernst nehmen.“
 

Wichtige Beschlüsse der GMK sind unter anderem:

 
Steigerung der Organspende in Deutschland

Die GMK wird sich intensiv dafür einsetzen, die Zahl der Organspender zu steigern. Sie appelliert eindringlich an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden. Die GMK bittet die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.

Ärztenetze

Kooperation und Zusammenarbeit werden künftig gerade bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land eine wichtige Rolle spielen. Die Kooperation der Ärzteschaft kann Versorgungslücken schließen und nachhaltig die multiprofessionelle Vernetzung der Gesundheitsversorgung sichern. Die GMK beabsichtigt daher, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch eine rechtliche Stärkung der Ärztenetze zu verbessern.
 
Anhebung der Beiträge des Bundes an die Krankenkassen für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Der Staatszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für Arbeitslosengeld (ALG)-II-Empfänger ist mit rund 97 Euro nicht mehr kostendeckend. Inzwischen beträgt die Unterdeckung bei den Beiträgen für ALG-II-Bezieher rund 9,6 Milliarden Euro. Dies belastet die Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Die GMK bittet daher die Bundesregierung, den Bundeszuschuss stufenweise anzuheben, um diese Finanzierungslücke zu schließen.
 
Arzneimittelversorgung
Die Gesundheitsminister der Länder stellten fest, dass Lieferengpässe in der Arzneimittelversorgung weiterhin ein Problem darstellen, obgleich vielfältige Maßnahmen in den letzten Jahren ergriffen wurden. Wichtige Ursachen scheinen der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen zu sein. Deshalb bittet die GMK das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu prüfen, ob weitere gesetzliche Änderungen notwendig sind. Auch sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz für eine stärkere Beteiligung der Gesundheitsministerien der Länder am Pharma-Dialog der Bundesregierung aus.

Reform des Heilpraktikerwesens
Das unzureichend regulierte Heilpraktikerwesen mit seiner umfassenden Heilkundebefugnis steht unverändert in der Kritik. Das Heilpraktikergesetz kann dem heutigen Anspruch an den Gesundheitsschutz der Patienten nicht mehr gerecht werden. Für Heilpraktiker besteht weder eine verbindliche Ausbildung noch eine einheitliche Berufsordnung, während an andere Gesundheitsberufe hohe Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Daher sieht die GMK hier eine zwingende Reformbedürftigkeit und bittet das BMG eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform prüfen und erarbeiten soll.
 
Geschlechterquote von 40 Prozent für die Gremien der Sozialversicherungen und der Ärzteschaft
In der Bevölkerung liegt der Frauenanteil leicht über 50 Prozent, in der ambulanten Versorgung beläuft sich der Anteil der Ärztinnen und Psychotherapeutinnen inzwischen auf 45 Prozent. In den Verwaltungsräten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung oder den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Die GMK bittet daher das BMG, die Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent für die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu prüfen. Des Weiteren wird die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales gebeten, eine solche Regelung für die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu prüfen.
 
 Alle Beschlüsse der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz finden Sie hier.

Quelle: GMK, 22.06.2018

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