Sprechstunden im Betrieb haben sich bewährt

Psychische Gesundheit
Kli
Psychische Gesundheit
Arbeit kann als belastend und beanspruchend empfunden werden. Gina Sanders - Fotolia
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Zehn Jahre nachdem erste Betriebe eine Sprechstunde zur psychischen Gesundheit eingerichtet haben, hat sich dieses Versorgungsangebot laut der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bewährt.

Die Einrichtung einer Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb soll helfen, Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und psychischen Beschwerden oder sogar schweren Erkrankungen bei den Beschäftigten vorzubeugen. Dabei spielen unterschiedliche Akteure wie externe Psychiater und Psychotherapeuten, Führungskräfte, insbesondere aber Betriebsärzte eine wichtige Rolle, um im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder wiederzuerlangen.

Erst seit zehn Jahren gibt es die „Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb“. Betriebsärzte großer Unternehmen hatten immer häufiger von Mitarbeitern mit psychischen Symptomen berichtet. Gleichzeitig klagten Klinik-patienten verstärkt über arbeitsplatzbezogene Belastungen. Es folgten ein regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsärzten und Kliniken sowie zunehmend Vorträge zu Burnout und Depression in Unternehmen. Heute hat sich die Sprechstunde in Unternehmen etabliert.

Die Ziele der Sprechstunde sollten klar formuliert sein: Früherkennung und frühzeitige Bearbeitung psychosozialer Probleme und Symptome. Die übergreifende Verbindung von Prävention, Früherkennung, Rehabilitation und betriebliche (Wieder-)Eingliederung hilft, effektiv Belastungen und Erkrankungen von Beschäftigen vorzubeugen. Oft hängen Arbeitsfähigkeit und Symptomatik nicht zusammen. Gerade depressiv erkrankte Mitarbeiter können in der Arbeit gehalten werden, wenn sie die betriebliche Begleitung als unterstützend erleben und die Halt gebende Arbeitsstruktur bestehen bleibt. Schwerst erschöpfte Mitarbeiter müssen allerdings oft zu Arbeitsunfähigkeit und Behandlung bewegt werden.

Schweigepflicht des Betriebsarztes

Arbeit gibt zwar einerseits Struktur, motiviert und fördert den Selbstwert, andererseits kann Arbeit auch als belastend und beanspruchend empfunden werden. Auswertungen belegen, dass 40 bis 50% die Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb aufgrund von Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Genannt werden vor allem die Arbeitsmenge, erhöhte Arbeitszeiten, schlechte Beziehungen zu Arbeitskollegen sowie mangelnde Kommunikation, Partizipation und Wertschätzung durch die Führungskräfte. Im Privatbereich hingegen (30 bis 40%) stehen vor allem Paarkonflikte, Probleme in der Kindererziehung und die Erkrankung von Angehörigen im Vordergrund.

Wichtig sind die Einhaltung der Schweigepflicht des Betriebsarztes sowie der Ort der Sprechstunde auf dem Betriebsgelände, damit nicht erkenntlich wird, welche Mitarbeiter die Sprechstunde besuchen. Bemerkenswert ist, dass Männer sie sehr gut nutzen können, aber gerade erschöpfte Mitarbeiter wenig über Angebote und Möglichkeiten der Gesundheitsförderung im Betrieb informiert sind.

Unerlässlich ist daher ein fortlaufendes Angebot an Workshops und Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten. Bei der Auftaktveranstaltung zur Etablierung einer Sprechstunde sollte die Unternehmensführung anwesend sein. Nur wenn diese erkennbar hinter dem Thema steht und vermittelt, dass auch sie selbst oft Burnout-gefährdet ist, kommt es zu einer Akzeptanz der Beschäftigten und Führungskräfte.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Sprechstunde „Psychische Gesundheit“ im Betrieb“ von Dr. Hans-Peter Unger in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU).


Quelle: DGAUM, 03.12.2018
 


Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige