Wesentliche Inhalte des Treffens am 4. April waren, dass nun der Staatsvertrag erarbeitet wird, mit dem unter anderem auch bestimmt werden soll, wer Berufsausweise erhält.
Das Gesetz fordert auch für die Gesundheitsberufe einen Zugang zum Notfalldatensatz. Der Patient hat das Recht, dass der Arzt Daten, die ihn betreffen, in ein sogenanntes Patientenfach einspeist. Diese Daten können Röntgenaufnahmen, Laborergebnisse etc. sein. Der Patient hat sowohl das Recht auf die Befüllung des sogenannten Patientenfaches, wie auch die Entscheidung darüber, wer Zugang zu diesen Daten erhalten soll.
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