Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, betont: „Damit das Röntgen Patientinnen/Patienten und medizinisches Personal möglichst wenig belastet, ist es wichtig, den technischen Zustand der Röntgengeräte sorgfältig zu überwachen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Strahlenexposition so weit wie möglich zu begrenzen.“ Ein aktuelles Bild über den technischen Zustand der Röntgengeräte in Deutschland liefert der „TÜV Röntgenreport“, der jährlich vom TÜV-Verband herausgegeben wird. Im Jahr 2023 haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 14.986 Röntgengeräte untersucht. Die gute Nachricht ist, dass mit einem Anteil von 84 Prozent die weitaus meisten Geräte in der Humanmedizin, Dentalmedizin, Veterinärmedizin und im technischen Bereich mängelfrei sind.
Mängel bei 16 Prozent der Geräte
Bei jedem sechsten Gerät stellten die Prüfer/-innen allerdings Mängel fest (16 Prozent). Zum Vergleich: Im Vorjahr lag die Mängelquote bei 14,9 Prozent. Dabei entfielen 15 Prozent der festgestellten Mängel auf die Mängelkategorie 1 „schwerwiegende Mängel“. Ein Weiterbetrieb ist dann nicht mehr möglich. Schwerwiegende Mängel müssen umgehend behoben und die Geräte erneut von einem Sachverständigen geprüft werden. Der Großteil der Mängel ist mit einem Anteil von 58 Prozent als „erheblich“ eingestuft worden. Erhebliche Mängel müssen in der Regel durch technisches Fachpersonal beseitigt werden, aber die Beseitigung nicht durch einen Sachverständigen bestätigt werden. 26 Prozent der Mängel galten als „einfach bzw. formal“. Die Behebung einfacher Mängel erfordert nur geringfügige Maßnahmen und sie muss nicht an Behörden oder die Sachverständigen gemeldet werden.
Wiederkehrende Prüfung ist häufigster Prüfanlass
Eine TÜV-Prüfung umfasst verschiedene Sicherheitsaspekte an Röntgengeräten und je nach Geräteart gibt es bis zu 80 Prüfpunkte. Ein wichtiger Prüfpunkt bei allen Röntgengeräten ist der Schutz der Umgebung und damit vor allem des medizinischen Personals bzw. anderer Anwender/-innen sowie der Patientinnen und Patienten. Bei medizinischen Röntgengeräten liegt ein zusätzlicher Prüfschwerpunkt auf der Strahlendosis und Bildqualität. „In Deutschland wird die technische Sicherheit von Röntgeneinrichtungen gewissenhaft überprüft“, sagt Schröer. „Das hohe Sicherheitsniveau führt dazu, dass Patientinnen/Patienten aber auch Anwender/-innen keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.“ Die wiederkehrende Prüfung ist der häufigste Prüfanlass: 10.898 Röntgengeräte (73 Prozent) wurden im Rahmen ihres fünfjährigen Prüfzyklus untersucht. Eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme erfolgte bei 3.488 Röntgeneinrichtungen (23 Prozent) und wesentliche Änderungen erforderten eine Abnahme von 167 Geräten (4 Prozent).
Auch neue Anlagen weisen Mängel auf
„Sowohl Mängelquoten bei der Erstprüfung als auch bei den wiederkehrenden Kontrollen zeigen die Notwendigkeit regelmäßiger Sicherheitsprüfungen durch unabhängige Sachverständige“, sagt Schröer. Trotz Herstellerabnahmen weise jedes sechste neu in Betrieb genommene Röntgengerät (15 Prozent) Mängel auf. Bei den wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen liege die Mängelquote bei 16 Prozent. Die Mängelquote bei der Überprüfung einer wesentlichen Änderung liege bei 10 Prozent. „Vor der Inbetriebnahme ist die Kombination aus Herstellerabnahme und Sachverständigenprüfung sehr effektiv“, erläutert Schröer. „Während ihrer Nutzung tragen regelmäßige, unabhängige Prüfungen dazu bei, dass die Röntgengeräte sicher und funktionsfähig bleiben.“ Die meisten untersuchten Geräte stammen aus der Human- und Zahnmedizin: 53 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin und 19 Prozent auf die Humanmedizin. 21 Prozent der geprüften Röntgeneinrichtungen waren technische Anwendungen, die zum Beispiel auf Flughäfen zum Einsatz kommen. Mit 8 Prozent machen Röntgengeräte im Bereich der Veterinärmedizin den kleinsten Teil aus.
19 Prozent Mängel in der Humanmedizin
Laut TÜV sind im Jahr 2023 von den Sachverständigen 2.798 humanmedizinische Röntgengeräte geprüft worden. Die Gesamtzahl der humanmedizinischen Geräte mit Mängeln lag bei 529 (19 Prozent). Etwa jedes fünfte Gerät mit Mängeln hatte schwerwiegende Mängel und musste nach der Behebung erneut geprüft werden. Der Großteil hatte mit 70 Prozent erhebliche Mängel. Im Jahr 2023 wurden bei 979 geprüften Geräten (stationäre Aufnahmeplätze) insgesamt 256 Mängel festgestellt. Die drei häufigsten Mängel seien fast ausschließlich bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt worden. Es handelte sich um Mängel an Folien, fehlenden Dosisindikatorwert bzw. Exposureindex und Patientenschutzmittel. Beim fehlenden Dosisindikatorwert bzw. Exposureindex gebe es laut TÜV prinzipiell zwei Fehlerquellen. Zum einen werde der vorhandene Dosisindikator bzw. Exposureindex nicht auf der Patientenaufnahme dargestellt, sondern befinde sich lediglich in den nicht dargestellten Bildinformationen. Der TÜV betont, dass dieser Fehler entstehe, wenn bei der Installation oder nach einem Software-Update vergessen worden sei, die betreffende Bildsoftware an das Digitalsystem anzupassen. Zum anderen gebe der Hersteller des Digitalsystems den Anwendern unter Umständen keine Angaben über die optimalen Werte. Bei Röntgenanlagen älteren Datums könnten diese Angaben auch als allgemeine Bedienungsanleitung vorliegen. Beide Anforderungen seien neu und würden daher noch nicht überall umgesetzt. Bei den Patientenschutzmitteln sei festzustellen, dass der Strahlenschutzverantwortliche nicht alle in der Sachverständigen-Richtlinie (SV-RL) geforderten Schutzmittel besitze.
Mängel bei kombinierten Aufnahme- bzw. Durchleuchtungsgeräten
Bei den kombinierten Aufnahme- bzw. Durchleuchtungsgeräten seien im Jahr 2023 bei 481 geprüften Geräten 159 Mängel festgestellt worden. Die häufigsten Mängel waren demnach Probleme beim Schutz vor Streustrahlung, das Nicht-Erfüllen der Anforderungen aus Anlage I der SV-RL (Dosisgrenzwerte, Bildqualitätsmerkmale, Schutzvorrichtungen) und elektronische Aufzeichnung der Parameter zur Ermittlung der Exposition des Patienten (gem. § 114 Abs. 1 StrSchVO). Bei den C-Bögen wurden bei den 710 geprüften Geräten von den Sachverständigen 255 Mängel festgestellt. Auch hier war einer der Mängel wieder die elektronische Aufzeichnung der Parameter zur Ermittlung der Exposition des Patienten. Daneben wurden Qualitätsanforderungen an Monitore, Mängel an Schutzausrüstung und das Nicht-Erfüllen der Anforderungen aus Anlage I SV-RL moniert.
Mängel in der Dentalmedizin
Bei den 7.889 überprüften dentalmedizinischen Röntgengeräten wurden durch TÜV-Sachverständige Mängel bei 20 Prozent gefunden – im Vorjahr waren es lediglich 16 Prozent.
Methodik-Hinweis: Grundlage des „TÜV Röntgenreports 2024“ sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2023 durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind.
Quelle: TÜV
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