Röntgenkongress 2022: 25. Forum Strahlenschutzrecht

Strittige Themen angesprochen
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25. Forum Strahlenschutzrecht
25. Forum Strahlenschutzrecht MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Nach zwei Jahren Abstinenz gab es beim diesjährigen Präsenz-RöKo auch wieder ein Forum Strahlenschutzrecht.

Beim 25. Forum Strahlenschutzrecht wurden auf dem RöKo 2022 wieder strittige Themen diskutiert. Wie immer führten Horst Lenzen und Jürgen Westhof gekonnt durch die Veranstaltung. Zu Beginn wurde betont, dass auch im neuen Strahlenschutzrecht die alten Richtlinien weiter gültig seien, die neuen seien „im Werden“. Bei der Strahlenschutzverordnung seien die nächsten Änderungen 2022/23 zu erwarten. Ein großes Thema sind die aktiven Prüfungen der Behörden, ob das notwendige Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehe. So müsse der Medizinphysikexperte (MPE) für die Altanlagen bis Ende 2022 nachgewiesen werden, erläuterte Lenzen.

Dr. Birgit Keller vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berichtete, dass die gesamte Fachkunderichtlinie überarbeitet werden soll. Das Modul für das medizinische Personal werde jedoch vorab veröffentlicht. Kontrovers wurde über die elektronische Aufzeichnungspflicht der Expositionsparameter diskutiert (§§ 114, 195 StrlSchV). Eigentlich wäre es deshalb nötig, die Strahlenschutzverordnung bis Ende des Jahres zu ändern, um den Weiterbetrieb der alten C-Bögen sicherzustellen. Keller sagte, dass dies eher nicht zu schaffen sei. Daraufhin ergab sich die Frage, ob dann am 1.1.23 diese Geräte stillgelegt werden müssten. Dr. Roswitha Eisbach vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität in Mainz gab zu bedenken, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Eine Stilllegung am 1.1.23 würde einem „jeder Verwaltungsrichter um die Ohren hauen“. Westhof erwähnte, dass es nach Erhebungen um etwa 1.000 Altgeräte in Deutschland gehe. Er gehe davon aus, dass es eine „gewisse Karenzzeit“ gebe.

Bei der Dosismessgröße Augenlinsendosis Hp(3) ging es um die Frage, ob die direkte Bestimmung nötig sei. Laut Marita Schnatz-Buettgen, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz in Hamburg, würde es aus ihrer Sicht genügen, wenn der grundsätzliche (belegbare) Nachweis geführt werde, dass es im jeweiligen Bereich keine Rolle spiele. Auch das Thema DRW-Überschreitung (diagnostische Referenzwerte) wurde hitzig diskutiert. Es müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass eine Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte sowie die Gründe dafür aufgezeichnet werden. Prof. Dr. Andreas H. Mahnken (UKGM) plädierte für ein standardisiertes Vorgehen. Ein Bild sei jedoch nicht unbedingt ausreichend, denn Bild und Dosis könnten auseinanderlaufen. Eine einfache Textzeile könne rückwirkend Ärger ersparen. Bei der Frage nach dem Zeitpunkt der Dokumentation betonte Keller das rechtliche „unverzüglich“ und auch bei der Frage nach der Begründung jeder DRW-Überschreitung gab sie ein klares: „Ja, das steht so drin“.

Neue DRW sind weiter in Arbeit

Die Abstimmungsprozesse seien laut Erik Björn Mille vom BfS noch nicht abgeschlossen. Bei der Erstellung werde künftig aber eher der Median als der Mittelwert herangezogen. Damit sei die Statistik weniger „rauschanfällig“, starke Ausreißer würden weniger gewichtet.

Westhof ging noch auf die bedeutsamen Vorkommnisse ein (§ 108 StrlSchV Anlage 14). Prof Mahnken riet dazu, bei bedeutsamen Vorkommnissen z.B. bei Schwellenwerterreichung in der Angio den Patienten nachzuuntersuchen, um Folgen abzuklären. Eisbach berichtete, dass es in ihrem Bereich sehr wenige Fälle seien, die gemeldet würden. Sie warnte davor, sich mit der Erstmeldung zu viel Zeit zu lassen. Die Erstmeldung solle früh abgesetzt werden, auch wenn noch nicht alle Fakten vorlägen. „Haben Sie Mut zur Lücke“, gab Sie den Anwesenden mit. Die Erstmeldung müsse nicht groß sein. Eisbach erwähnte, dass es manchmal jeder Beschreibung spotte, wenn es zu Patientenverwechslungen komme. Schmatz-Buettgen sagte, dass es in Hamburg fünf bis sechs Fälle gegeben habe. Sie vermute, dass durch den Einsatz der MPE mehr gefunden werde und die Dosismanagementsysteme das ein oder andere entdecken. Mille gab die Empfehlung, wenn etwas unbeabsichtigt passiere, es sich gut zu überlegen, es zu melden. Die Auflistung in Anlage 14 sei nicht abschließend. Derzeit laufe die Auswertung der Meldungen für das Jahr 2021 für den Strahlenschutzbericht des BfS. Wie immer seien die Meldungen aus der Strahlentherapie hoch. Aber es sei auch ein starker Anstieg in der Röntgendiagnostik zu verzeichnen. Je mehr sich das Problembewusstsein ausbreite, desto eher werde hingeschaut. Es gehe darum, aus den Fehlern zu lernen und eine Fehlerkultur wie in der Kernkraft oder Luftfahrt zu erreichen. Nachdem es Diskussionen über beabsichtigt und unbeabsichtigt gab, empfahl Mille, dass es bei einer bewussten, absichtlichen Überschreitung auf jeden Fall einer guten Dokumentation bedürfe.
Lenzen wünschte sich von Gesetzesseite eine klarere Definition, um Missverständnisse zu vermeiden. Es gehe letztlich nicht darum, Menschen vorzuführen, es sei keine Selbstanzeige, sondern es gehe letztlich darum, zu erfahren, welche Spitzenexpositionen es in Deutschland gebe. Mahnken riet seinen Kollegen, regelmäßig eine Fehlerkonferenz zu machen.

Als Beispiel wurden dann die Gehirnperfusionsuntersuchungen im CT näher diskutiert. Westhof gab zu bedenken, ob es nicht sinnvoll wäre, alle zu melden, wenn die 120 mGy gerissen werden. „Wäre es nicht besser, zu melden, wenn Werte größer als sind“. Lenzen unterstrich, dass Werte unter 120 möglich seien. Dies sei schon ein Riesenerfolg der Diskussionen. Wenn man gesagt hätte, größer 120 sei beabsichtigt, wäre man nicht vorangekommen.

Bei der TED-Umfrage waren denn auch 43% der anwesenden Teilnehmer der Meinung, dass das Konzept der bedeutsamen Vorkommnisse nicht verständlich sei, 41% sahen es als sehr vernünftig an, es helfe systematische Fehler zu vermeiden.

Thema Personalbedarf

Da es immer wieder Fragen zur genauen Ausgestaltung des Personalbedarfs gab, sagte Westhof, dass der Bereich bald konkretisiert werde. Eine kritische Frage zum Einsatz der MPE wurde aufgeworfen: „Werden auch die MPEs geprüft?“ Eisbach betonte, dass nur auf Betreiberseite geprüft werde, ob ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Gefahr sei da, dass MPE zu viele Verträge abschließen. Es gebe keine Möglichkeit, das zu kontrollieren. Schnatz-Buettgen erwähnte, dass es in Hamburg möglich sei, Firmen zu prüfen, die nur im Bundesland/Stadtstaat tätig seien. Für bundesweite Anbieter gelte dies indes nicht. Lenzen hätte gerne, dass der MPE seine Tätigkeiten zu dokumentieren habe: „Das sollte im Gesetz stehen“. Damit könne dann der Strahlenschutzverantwortliche der Behörde diese MPE-Berichte vorzeigen.

Ein anderes Thema war die Bezahlung der MPE. Mahnken machte deutlich, dass es z.B. dazu gekommen sei, dass für eine MPE-Stelle eine MTA-Stelle gestrichen worden sei. Entsprechend führe das dann zu weniger Untersuchungen. Keller unterstrich, dass das Gesamtsystem die Kosten tragen müsse. Sonst falle der Strahlenschutz hinten runter. Es sei eine europaeinheitliche Regelung.

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