"Die meisten Arzneimittel in Tablettenform benötigen Zimmertemperatur (15 bis 25 °C). Wurden sie falsch gelagert oder zu großer Sommerhitze ausgesetzt, sollten Sie sie auf keinen Fall mehr verwenden. Sie erkennen die Beeinträchtigung daran, dass sich die Arzneimittel verfärben, trüb aussehen oder sich aufblähen", so Expertin Anja Klauke. "Sind Sie auf Arzneimittel angewiesen, die gekühlt werden müssen (2 bis 8 °C) brauchen Sie eine Kühltasche. Kühlakkus enthalten eine Flüssigkeit, für die Sie auf Flugreisen eine Genehmigung des Arztes benötigen - am besten auf Englisch."
Arzneimittel dürfen nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr eingenommen werden. Über das Ende des Haltbarkeitsdatums sind die Wirkstoffe möglicherweise nicht mehr stabil. "Überprüfen Sie das Datum auf der Originalverpackung, ob Arzneimittel abgelaufen sind und ersetzen sie die Reiseapotheke gegebenenfalls", so Klauke.
Medikamente gegen typische Reisebeschwerden
Arzneimittel wie etwa die Antibabypille oder manche Blutdruckmittel müssen immer zu bestimmten Zeiten eingenommen werden. Klauke: "Stellen Sie sich dafür eine Erinnerungsfunktion im Mobiltelefon ein. Bei Reisen mit Zeitverschiebung wird der Arzneimittelwecker zum Beispiel jeden Tag dann zwei Stunden vor (ostwärts) oder zwei Stunden nach (westwärts) Ihrer ,üblichen‘ Einnahmezeit klingeln."
"In die Reiseapotheke gehören Medikamente gegen typische Reisebeschwerden, etwa Magen-Darm-Infekte oder Erkältungen", sagt Anja Klauke. "Packen Sie diese je nach Anwendungsgebiet in Päckchen, also für eine Erkältung Nasenspray, Halstabletten und Hustentropfen zusammen, dann haben Sie im Fall der Fälle alles griffbereit." In die Reiseapotheke gehören zudem Wundversorgungsmittel, Desinfektionsspray oder Jod, Schmerztabletten sowie Fiebersenker, Tabletten gegen Reisekrankheit, Durchfall und Verstopfung, Sonnen- und Insektenschutz sowie Wund- und Heilsalben. Bestenfalls bleiben die Arzneimittel aber im Koffer, und Sie genießen die Reise.
Hinweis: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
Quelle: BPI, 20.06.2019
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