Qualität ist kein Zufall!
Mit dem neuen Bundesgesetz (MTBG) wird es zahlreiche Änderungen geben, die wichtigsten sind dabei die Änderung der Berufsbezeichnung (§ 1), eine Aktualisierung der Vorbehaltstätigkeiten für die je vier Berufssparten der Medizinischen Technologinnen und Technologen (§ 5) sowie umfangreiche Änderungen der Ausbildungsvorschriften. Das im neuen Bundesgesetz formulierte Ausbildungsziel für die je vier Berufssparten der Medizinischen Technologinnen und Technologen in Laboratoriumsanalytik (MTL), Radiologie (MTR), Funktionsdiagnostik (MTF) und Veterinärmedizin (MTV) muss durch konkretisierende Vorgaben in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausgestaltet werden. Hierzu hat der Bundesgesetzgeber gemäß § 69 MTBG das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, entsprechende Regelungen in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu treffen.
Das DIW-MTA wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit beauftragt, bei der Ausgestaltung der Abschlusskompetenzen für die vier MT-Berufe wissenschaftlich-fachlich zu unterstützen. Hierbei wurde seitens des DIW-MTA eine Arbeitsgruppe bestehend aus zehn Expertinnen und Experten unter der Leitung von Prof. Dr. Marco Kachler und Diplom-Medizinpädagogin Tina Hartmann eingerichtet, die für die je vier Berufe die Abschlusskompetenzen und weitere wichtige Rahmenhinweise erarbeitet haben, der Abschlussbericht wurde zwischenzeitlich bereits an das Ministerium übermittelt. Wesentlich dabei ist, dass die künftige Ausbildung nicht mehr fächerorientiert, sondern kompetenzorientiert zu erfolgen hat. Die Schulen sind daher gefordert, ihre Ausbildungspläne entsprechend umzugestalten.
Bildung einer Lehrplankommission
Für die Erarbeitung eines Rahmenlehrplans für die je vier Berufssparten in medizinischer Technologie wird eine Lehrplankommission unter der Führung des DIW-MTA initiiert. Die Lehrplankommission soll Bezug nehmen auf die Ausbildungsziele, die definierten Abschlusskompetenzen und die Anforderungen an den theoretisch-praktischen Unterricht sowie der praktischen Ausbildung einschließlich der Prüfungsmodalitäten für jede Berufssparte einen Rahmenlehrplan erarbeiten, der als Grundlage für die landesspezifische beziehungsweise schulspezifische Ausgestaltung der Ausbildungen dienen soll. Die Rahmenlehrpläne sollen bis Sommer 2022 erarbeitet sein, damit die Schulen für den Schulstart 2023/2024 ihre curriculare Adaptation vornehmen können.
Für die curriculare Arbeit suchen wir daher Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten, die jeweils in Fachgruppen an der Erarbeitung eines Rahmenlehrplans für die MT-Berufe in Laboratoriumsanalytik (MTL), Radiologie (MTR), Funktionsdiagnostik (MTF) und Veterinärmedizin (MTV) mitwirken möchten. Die Fachgruppenarbeit wird vom DIW-MTA in Kooperation mit dem DVTA koordiniert und gesteuert, die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich und die Expertinnen und Experten signalisieren ihre Bereitschaft, während des gesamten Erarbeitungsprozesses, der vom Sommer 2021 bis spätestens Frühsommer 2022 geplant ist, mitzuwirken. Die Fachgruppenarbeit wird im Wesentlichen digital erfolgen (es ist von zumindest 14-tägigen Online-Meetings auszugehen, Präsenztreffen werden auf das notwendige Maß begrenzt, womit auch eine Beteiligung aus dem gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden soll). Die erarbeiteten Rahmenlehrpläne sollen nach Abschluss entsprechend für die Verwendung in den Schulen veröffentlicht werden.
Korrespondenzanschrift:
Prof. Dr. Marco Kachler, Dipl.-Med.-Päd. Tina Hartmann
Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e. V.
Welserstr. 5–7
10777 Berlin
www.diw-mta.de
E-Mail: lehrplankommission@diw-mta.de
Entnommen aus MTA Dialog 6/2021
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