„Bestandsschutz–Übergangsregelung“
Während der DVTA–Hauptversammlung 2014 wurde ein Bildungskonzept 2020 beschlossen, das die Implementierung einer Übergangsregelung bis hin zur hochschulischen Ausbildung für MTA in Deutschland empfiehlt.
Vor diesem Hintergrund muss sich der DVTA Gedanken darüber machen, wie bereits berufstätigen und auch langjährig beschäftigten MTA eine Möglichkeit gegeben werden kann, in dieses neue Bildungskonzept mit aufgenommen zu werden. Diskussionsgrundlage für eine Entscheidungsfindung für die Fachrichtung Laboratoriums-/Veterinärmedizin könnten die Modelle von Portugal, Großbritannien und Österreich sein, aus denen wir, wenn möglich, ein für Deutschland valides Modell entwickeln wollen.
Die Teilnehmer der Projektgruppe sollen mit den Teilnehmern der Projektgruppe „Zukunft MTA“ kooperieren, da diese Arbeitsgruppe sich mit den Inhalten der MTA-Ausbildung und den erforderlichen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung befasst, um den Beruf MTA zukunftsfähig zu machen. Das Ergebnis soll auf der Hauptversammlung 2018 vorgestellt werden, um ein positives Votum der Delegierten für das erarbeitete Modell zu erhalten.
Sofern Sie Ihre Ideen dazu einbringen und/oder in der Projektgruppe mitarbeiten möchten, wenden Sie sich gern bis spätestens zum 30. November 2016 an folgende Adressen:
DVTA-Geschäftsstelle
Kennwort: Mitarbeit PG „Bestandsschutz-Übergangsreglung“
Spaldingstr. 110 B
20097 Hamburg
oder
Marianne Nordheim
DVTA-Vorstand Berufsausübung (L/V)
Festhallenstr. 9
77652 Offenburg
oder
Annette Artelt
DVTA-Chefdelegierte Internationale Verbände (L/V)
Entnommen aus MTA Dialog 11/2016
Artikel teilen