Patientenwohl als Maßstab für das Krankenhaus

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Der Ethikrat fordert, Fehlanreizen entgegenzustehen, die dem Patientenwohl schaden, zum Beispiel eine vorzeitige Entlassung des Patienten. Fotolia/sudo 1
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In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme legt der Deutsche Ethikrat Empfehlungen für eine am Patientenwohl orientierte Ausgestaltung der Krankenhausversorgung vor.

Als maßgebliches ethisches Leitprinzip stellt der Deutsche Ethikrat das Patientenwohl in den Mittelpunkt seiner am 5. April veröffentlichten Stellungnahme.


Zunächst empfiehlt der Ethikrat, eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten, Pflegenden und Patienten. Dazu gehört die Förderung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenz aller im Krankenhaus Tätigen. Diesbezüglich sollten Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote entwickelt werden. Zudem sollte der zeitliche und organisatorische Aufwand bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems berücksichtigt werden. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Patienten als auch die interprofessionelle Kommunikation.


Der Ethikrat fordert auch „eine nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation in Kliniken“.  Unter anderem sollten Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen für Krankenhäuser entwickelt und die Voraussetzungen für eine personale Kontinuität in der Pflege der Patienten geschaffen werden.


Zur Weiterentwicklung des DRG-Systems empfiehlt der Ethikrat, Fehlanreizen entgegenzuwirken, die dem Patientenwohl entgegenstehen, zum Beispiel indem sie eine vorzeitige oder verzögerte Entlassung oder Verlegung eines Patienten nahelegen. So sollte bei multimorbiden Patienten die Abrechnung von zwei und mehr DRGs für einen Krankenhausaufenthalt ermöglicht werden. Für hochbetagte Patienten, Patienten mit seltenen Erkrankungen oder Patienten mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten sollten neue Vereinbarungsmöglichkeiten für Zusatzentgelte geschaffen werden.


Zum Ausbau qualitätssichernder Strukturen sollte ein Programm des Bundes die Einrichtung multidisziplinärer Zentren fördern, die sich an bestimmten Krankheitsbildern orientieren.


Die Dokumentationspflichten sollten vereinfacht werden, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu gewinnen. Dazu sollten unter anderem Modelle mit digitaler Unterstützung entwickelt und erprobt werden.

Zur besseren Krankenhausversorgung für Patientengruppen mit besonderen Bedarfen empfiehlt der Ethikrat unter anderem, kinderspezifische DRGs einzuführen beziehungsweise die Kindermedizin vom DRG-Abrechnungssystem zu entkoppeln. Für Menschen mit Behinderung sollten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Krankenhäuser barrierefrei gestaltet und Bedingungen geschaffen werden, die ihren besonderen Belangen gerecht werden. Außerdem sollte allen Menschen mit Behinderung der Zugang zur Leistung zusätzlicher Assistenzpflege im Krankenhaus ermöglicht werden. Für Patienten mit Demenz sollten demenzsensible Versorgungsstrukturen gefördert werden.Insgesamt listete der Ethikrat 29 Empfehlungen auf.


Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt die Stellungnahme: „Der Deutsche Ethikrat legt den Finger in die Wunde: Die Versorgung von alten, multimorbiden und dementen Menschen in Krankenhäusern ist unzureichend. Das starre DRG-System wird ihren Bedürfnissen nicht gerecht. Zu häufig treten unerwünschte Drehtüreffekte auf. Sie sind teuer und belasten die Patienten sehr. Daher müssen die Fallpauschalen weiterentwickelt werden“, sagte der Vorsitzende der Stiftung, Eugen Brysch.


Quellen: Stellungnahme Deutscher Ethkrat, 05.04.2016
Pressemitteilung Deutsche Stiftung Patientenschutz, 05.04.2016



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