Online-Patientenverfügung - teurer ist nicht immer besser

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Mit einer Patientenverfügung oder legt man seinen Willen für den Fall fest, dass man medizinisch behandelt werden muss, aber einmal nicht mehr selbst darüber entscheiden kann. nmann77/Fotolia
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Die Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen nicht immer besser sind als gängige Vordrucke.

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Mit einer Patientenverfügung legt man seinen Willen für den Fall fest, dass man medizinisch behandelt werden muss, aber einmal nicht mehr selbst darüber entscheiden kann. Knackpunkt dabei: Es müssen möglichst konkrete Angaben festgehalten und viele verschiedene, häufig auftretende medizinische Behandlungssituationen berücksichtigt werden.

Mit kostenpflichtigen Online-Angeboten lassen sich solche Wünsche durchaus wirksam festlegen. Allerdings konnten die Verbraucherzentralen kaum ein Argument dafür finden, dass diese kostenpflichtigen Angebote besser abschneiden als gängige Vordrucke, die man sich von Ministerien besorgt, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterlädt oder im Buchhandel kaufen kann.

Bedenklicher Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte

In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten haben die Verbraucherzentralen festgestellt, dass die meisten angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums sogar übereinstimmen.

Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Version schlecht investiert.

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schürten diese die Angst, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. Dabei sei gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens.

Den Ratgeber "Patientenverfügung" gibt es inzwischen in der 19. Auflage. Darin findet man ausführliche Informationen, Textbausteine und Checklisten für seine persönlichen Wünsche und Vorstellungen. Die Verbraucherzentralen bieten außerdem ein Infoblatt mit wichtigen Punkten rund um Patientenverfügungen.


Quelle: Verbraucherzentrale, 19.06.2018





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