Numerus clausus für Medizin teilweise verfassungswidrig

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Numerus clausus
Derzeit gibt es im Studienfach Medizin mehr Bewerber als Studienplätze. Fotolia/kasto
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Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin ist nur teilweise mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zahlreiche Änderungen.  

In dem Urteil aus Karlsruhe heißt es, dass die Studienplatzvergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch zahlreiche Änderungen, die bis Ende 2019 umgesetzt sein müssten.

So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger begrenzt werden, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Außerdem dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.

"Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot", heißt es in der Urteilsbegründung.

"Heftige Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik"

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist genau das richtige Signal zur richtigen Zeit. Dass Karlsruhe Änderungen bei der Studienplatzvergabe anmahnt, ist nicht nur eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt ist. Das Urteil ist auch eine deutliche Aufforderung an Bund und Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums endlich Tempo zu machen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery heute in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Das Urteil beinhaltet aber auch eine heftige Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik, die es nicht schafft, das Abitur bundesweit chancengleich und chancengerecht zu gewährleisten. Auch die Bildungspolitik muss hier nachbessern", so der Bundesärztekammer-Präsident.

Die Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage hatten sich seit langem für Änderungen bei den Auswahlverfahren und für mehr Studienplätze in der Humanmedizin stark gemacht. Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts Anfang Oktober war auch die Bundesärztekammer geladen. Montgomery hatte in Karlsruhe unter anderem die mangelnde Transparenz bei der Studienplatzvergabe sowie zu lange Wartezeiten kritisiert und strukturierte Eignungsprüfungen gefordert.


Quellen: Bundesverfassungsgericht/BÄK, 19.12.2017


Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14

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