Novellierung des MTA-Gesetzes

Neues aus der Berufspolitik
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Novellierung des MTA-Gesetzes
Bundesministerium für Gesundheit, Dienstsitz in Berlin © BMG
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Am 31. Juli 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) vorgelegt.

Im Referentenentwurf sind zwar wesentliche Forderungen des DVTA eingeflossen, der Referentenentwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen des DVTA zurück.

Dies betrifft insbesondere, dass

  • ein absoluter Vorbehalt, das heißt, dass ausschließlich MT (bisherige MTA) die vorbehaltenen Tätigkeiten ausüben dürfen, fehlt. Durch die Zulassung der bisherigen Ausnahmeregelungen wurde hier nichts novelliert. Der Gefahrenabwehr und der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung kann nur durch den Einsatz von MT Rechnung getragen werden, da diese über die erforderliche Sach- und Fachkunde für die Ausübung der vorbehaltenen Tätigkeiten verfügen! Die Ausnahmen sollten daher nur auf Fälle begrenzt werden, wenn eine MT ausfällt. Berufe mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung dürfen nur so weit tätig werden, wie die vorbehaltenen Tätigkeiten Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung waren.
  • der Anspruch auf Bezahlung einer Ausbildungsvergütung und der Anspruch auf Kostenfreiheit der Ausbildung fehlen. Dies muss daher noch konkret geregelt werden, damit sie bundeseinheitlich gelten.
  • eine Modellklausel zur Erprobung einer hochschulischen Ausbildung fehlt, um dem Sackgassencharakter zu begegnen. Es ist daher noch eine Modellklausel für die MT aufzunehmen.
  • die Regelung einer Berufsbildforschung fehlt, um Veränderungen zeitnah festzustellen und zeitnah darauf reagieren zu können. Es sind daher Regelungen zur Gewährleistung einer Berufsfeldforschung aufzunehmen.
  • der unbefristete Bestandsschutz für schon tätige Schulleitungen und Lehrer/-innen fehlt. Ein Bestandsschutz bis 2033 greift zu kurz, um die geforderten hochschulisch Qualifizierten in ausreichender Zahl zur Verfügung zu haben. Es bedarf daher einer Entfristung oder jedenfalls einer deutlichen Verlängerung des geregelten Bestandsschutzes.

Der DVTA hat gemeinsam mit verschiedenen Fachverbänden Vorschläge erarbeitet, wie der Referentenentwurf ausgestaltet sein muss, um zumindest erste Verbesserungen der Ausbildung und Arbeitssituation für die MT-Berufe zu erreichen, die dringend benötigt werden, um den eklatanten Fachkräftemangel und Fachkräfteabgang zu beseitigen. Dies hat der DVTA auch in der Anhörung zum Referentenentwurf, entsprechend seiner Stellungnahme, zum Ausdruck gebracht.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf und gemeinsame Stellungnahmen dazu finden Sie auf der Webseite des DVTA.

Wir möchten die Verantwortlichen bitten, unsere Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Verbesserungsvorschläge gegebenenfalls auch in Ihre Stellungnahmen aufnehmen und im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf die Notwendigkeit der Einarbeitung dieser Forderungen hinweisen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen dazu zur Verfügung.

Entnommen aus MTA Dialog 10/2020

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