Im Rahmen der zugesagten Regelungen für eine Teilzeitausbildung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte die Bundesregierung die Chance nutzen, die dringend notwendige Novellierung des MTAG und der MTA-APrV vorzunehmen. Der dafür notwendige Input liegt der Bundesregierung in Gestalt von Gutachten und der Vorschläge des DVTA vor.
Zu festigen ist dabei auch die Bedeutung des Heilberufs, da sich derzeit beobachten lässt, dass sich der Akademisierungsdruck auf die MTA-Qualifikation in einem verstärkten Rückgriff auf andere akademische Berufszweige ohne heilberufliche Fundierung ein Ventil sucht.
Handlungsbedarf in der MTA-Ausbildung: MTA-Ausbildung ist veraltet und unattraktiv
Der Umgang mit innovativen und hochkomplexen Technologien stellt ganz neue Ansprüche an die Qualifikation der Berufsangehörigen in den MTA-Handlungsfeldern. Unterschiedliche Anforderungen des künftigen Berufsbildes benötigen ein hohes Maß an Kompetenz – auch im Bereich des digitalen Know-hows. Die aktuellen Ausbildungsinhalte müssen daher dringend aktualisiert werden. Die Ausbildung ist zudem um Tätigkeiten zu erweitern, die in der Praxis schon jetzt dauerhaft an MTA delegiert werden, um die Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Dies steht nicht im Einklang mit einer 20 Jahre alten gesetzlichen Regelung. Auch fehlt es der beruflichen Ausbildung an einer adäquaten Bewertung im europäischen Qualifikationsrahmen, um die Assistenzberufe attraktiv zu halten.
Aufwertung der Weiterbildung in den MTA-Berufen
Technische Assistenzberufe im europäischen Bildungsraum werden trotz nachgewiesener Kompetenz, neues fachspezifisches Wissen selbstständig zu erwerben, in Deutschland auf ein niedrigeres Niveau eingestuft als vergleichbar kompetente Assistenten aus anderen europäischen Ländern. Die deutsche fachschulische Ausbildung der technischen Assistenzberufe muss im Bereich Naturwissenschaften, Pharmazie und Medizin mit einer im europäischen Ausland erworbenen Ausbildung gleichgestellt werden.
Zudem müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den technischen Assistenzberufen erlauben, sich an die künftigen Bedürfnisse der digitalen Entwicklung optimal anzupassen. Dies macht eine Überarbeitung der Ausbildungsinhalte unabdingbar, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können (vgl. DKI-Gutachten 2009). Starre Reglementierungen der technischen Assistenzberufe erlauben es nicht, sich durch Modularisierung an die mit der Digitalisierung einhergehenden steigenden technischen Anforderungen in der individualisierten Biomedizin anzupassen.
Mindestanforderungen und Qualitätsstandards müssen eine hohe Vergleichbarkeit und damit die Patientensicherheit in allen Bundesländern gewährleisten. Darüber hinaus bieten sich eine staatliche Regelung und die Anerkennung der Weiterbildungen im MTA-Bereich über die Weiterbildungsordnungen der Länder an. Dies sollte auch akademische Angebote umfassen.
Eine Aufwertung der MTA-Berufe muss außerdem durch eine adäquate und im deutschsprachigen Raum einheitliche Berufsbezeichnung gewährleistet werden. Hierzu bedarf es dringend einer Änderung des MTAG und der MTA-APrV.
Leistungsgerechte Vergütung und Teilzeitausbildung
Wie im Koalitionsvertrag für nichtärztliche Gesundheitsberufe gefordert, müssen MTA-Berufe leistungsgerecht vergütet werden.
In Zukunft muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt werden, damit die von der Bundesregierung zugesagte Teilzeitausbildung in Anspruch genommen werden kann.
Neben der von der Bundesregierung zugesagten Teilzeitausbildung sollte im MTAG der Fernunterricht, der sich im Modell Homburg-Saar bestens bewährt hat, geregelt werden.
Einbeziehung grundständiger akademischer Ausbildung
Die MTA-Berufe müssen auch die Möglichkeit einer grundständigen, modularisierten akademischen Ausbildung erhalten, um eine bessere Durchlässigkeit im Bildungssystem zu gewährleisten.
Eine international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung ist nur möglich, wenn auch die MTA-Berufe die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung erhalten.
Entnommen aus MTA Dialog 4/2017
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