Neues aus der Berufspolitik
Die geäußerten Bedenken der ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften betreffen die aufgeführten Tätigkeiten der Verordnung, die dem Berufsbild der Hörakustiker-Meister zugeordnet werden sollen. Bemängelt wird, dass Tätigkeiten des medizinischen Versorgungsspektrums ohne ärztliche Anordnung erfolgen sollen, die zum Teil auch ärztliche Kernbereiche betreffen.
Der DVTA wurde auf Anraten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in das laufende Verfahren zur Anhörung aufgrund seiner Expertise und der ebenso betroffenen Vorbehaltstätigkeiten der MTAF/MTF einbezogen. Wir haben eine Stellungnahme als Vorbereitung zum Anhörungstermin an das BMWK gesendet und an der Online-Anhörung teilgenommen.
In unserer Stellungnahme (abrufbar unter: tinyurl.com/25hbbuc2) haben wir die Einhaltung der Vorbehaltstätigkeiten der MTAF/MTF sowie die deutliche Abgrenzung zwischen Gesundheitsfachberufen (wie dem MT[A]-Beruf) und Berufen des Gesundheitshandwerks gefordert. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir berichten.
Entnommen aus MTA Dialog 7/2022
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