Neues aus der Berufspolitik

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Bundestagswahl 2021: Der DVTA bedankt sich bei allen Parteien, die die Novellierung des MTAG unterstützt haben. Dies heißt jedoch nicht, dass es keinen Handlungsbedarf mehr gibt.

Der DVTA hält es für wichtig, dass insbesondere folgende Punkte in den neuen Regierungs- beziehungsweise Koalitionsvertrag aufgenommen werden:

  • Sicherung der Finanzierung aller MT-Ausbildungen, inklusive der Ausbildung zu Medizinischen Technologen/-innen der Veterinärmedizin sowie die an der Ausbildung beteiligten ambulanten Einrichtungen,
  • Fachkräftemangel in den MTA-Berufen beseitigen durch eine angemessene gesetzliche Personalbemessung,
  • Arbeitsbedingungen für MTA-Berufe verbessern, insbesondere ein besserer Arbeitsschutz.

Das MTBG nimmt durch die Finanzierungsregelung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz die MT-Ausbildung in der Veterinärmedizin (VMTA) von der Finanzierung aus, wie auch die Refinanzierung der Ausbildung in ambulanten Einrichtungen, die nicht Kooperationspartnerin beziehungsweise Kooperationspartner eines Krankenhauses sind. Dies hat schon zu ersten Konsequenzen geführt und führt zur Schließung der VMTA-Schulen. Ambulante Einrichtungen sind nach den Vorgaben von § 76 MTBG nicht über die Finanzierungsregelung durch das KHG abgedeckt. Um die notwendigen ambulanten Kooperationspartner für die praktische Ausbildung nicht zu verlieren, muss dringend ein verändertes Finanzierungskonzept erstellt werden.

Dies ist im Hinblick auf den Fachkräftemangel in den MTA-Berufen (Blum, 2019) nicht akzeptabel, da ein Mangel an praktischen Ausbildungsplätzen der Fachkräftesicherung entgegenwirkt. Gerade in der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass in der Laboratoriumsdiagnostik sowohl MT(A)L wie auch MT(A)V für humanmedizinische und veterinärmedizinische Untersuchungen von Bedeutung sind und praktische Ausbildungsplätze einen wichtigen Stellenwert innerhalb aller MT-Berufe einnehmen.

Die neue Regierung muss die Sicherung der Finanzierung der Ausbildung in allen MT(A)-Berufen und die Finanzierung der Ausbildung in ambulanten Einrichtungen sicherstellen.

Das Gutachten von Dr. Karl Blum (DKI, 2019) hat klar einen Fachkräftemangel in allen MTA-Berufen und dringenden Abhilfebedarf ergeben. Die neue Regierung muss den Fachkräftemangel angehen, nicht nur, weil COVID-19 gezeigt hat, wie wesentlich die Arbeit der MTA-Berufe für die richtige Diagnostik und Therapie ist, sondern auch, weil der Fachkräftemangel schon vor der Coronapandemie gegeben war, da eine hohe Nachfrage an MT(A)-Berufen besteht. Eine angemessene gesetzlich geregelte Personalbemessung ist dafür wichtig, um Überlastung des Personals entgegenzuwirken und die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Die neue Regierung muss eine angemessene gesetzliche Personalbemessung für alle MT(A)-Berufe gewährleisten, damit der Beruf nicht zur Überlastung führt und attraktiv bleibt.

Die Arbeitsbedingungen der MTA sind durch den Fachkräftemangel nicht nur durch Überlastung geprägt, sondern auch durch erhebliche Risiken wie Infektionen, Strahlung, psychische Belastungen durch ständige Überstunden und keine Entlastung et cetera. Es gilt hier, eine bessere Work-Family-Life-Balance herzustellen, um den Beruf in jedem Alter ausübbar und attraktiv zu erhalten.

Die neue Regierung muss die Arbeitsbedingungen durch einen besseren Arbeitsschutz, aber auch bessere Arbeitszeiten für MT(A)-Berufe anpassen.

Stellungnahme der AG MFA

Die AG MFA setzt sich für eine gesetzliche Personalbemessung, aber auch eine höhere Strukturqualität ein. Die Leistung der MT(A)-Berufe muss in den DRG konkret abgebildet werden, sodass eine Selbstkostendeckung der Krankenhäuser ermöglicht wird und diese sich qualifiziertes Personal wie MT(A) leisten. Der Patientenschutz muss im Fokus stehen, nicht primär die Ökonomie.

Entnommen aus MTA Dialog 9/2021

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