7. Januar 2019 – Gespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Am 7. Januar war der Bundesvorstand zu einem Gespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit MD Harald Kuhne, Leiter der Zentralabteilung, eingeladen. Grundlage des Gespräches war das Positionspapier des DVTA mit den zentralen Themen der dringenden Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAG-APrV, 1994) und dem sich verstärkenden Fachkräftemangel. Empfohlen wurde, eine Vorlage zur Novellierungsänderung zu erstellen und im Bundesministerium für Gesundheit einzubringen, die wir als Arbeitsauftrag an unsere Gremien weiterleiten.
16. Januar 2019 – Parlamentarisches Frühstück
Der DVTA hat als Mitglied des Fachausschusses Parität des Deutschen Frauenrates am Parlamentarischen Frühstück teilgenommen.
Gegenstand des Frühstückes war, die Paritätsgesetzgebung voranzutreiben und dafür die Unterstützung der anwesenden Parlamentarierinnen zur Änderung der Wahlgesetzgebung zu erhalten. Dazu waren die Ausschussmitglieder an den Tischen verteilt worden, um dieses Anliegen mit den Anwesenden zu diskutieren. Ergebnis war, das eine fraktionsübergreifende Unterstützung und ein gemeinsames Vorantreiben bekundet wurde.
16. Januar 2019 – Veranstaltung der Parlamentarischen Gesellschaft: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen
Der DVTA war als geladener Gast bei der Veranstaltung der Parlamentarischen Gesellschaft: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen.
Durch Verlesen der Rede der Sozialdemokratin Marie Juchasz (1879–1956) und die anschließenden Wortbeiträge wurde deutlich gemacht, welch Meilenstein das 1919 verabschiedete Wahlrecht für Frauen seinerzeit und heute ist. Die anwesenden Frauen sprachen sich dafür aus, gemeinsam für mehr Parität mit dem Slogan: „Wahlrecht nicht ohne Parität“. Je mehr Frauen gewählt werden, je mehr werden Frauen in politischen Ämtern sichtbar und haben eine Signalwirkung für alle Bereiche der Gesellschaft. Im anschließenden „Get together“ bestand die Möglichkeit, viele Kontakte zu knüpfen und auch unter anderem die Belange der MTA anzusprechen.
17. Januar 2019 – Festakt anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht
Der DVTA war als geladener Gast beim Festakt der Bundesregierung anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht dabei. Die Festredner, Rita Süssmuth und Wolfgang Schäuble, machten deutlich, wie wichtig die Gleichberechtigung ist und dass die Parität sich auch in den Bundesgremien abzeichnen sollte.
17. Januar 2019 – Sitzung der AG MFA
Die Sitzung der AG MFA fand am 17. Januar 2019 in Berlin bei ver.di statt. Die wesentlichen Ergebnisse waren, dass die Tarifvertragstexte für die Ausbildungsvergütung – auch der MTA-Berufe – noch nicht unterzeichnet und daher auch noch nicht rechtskräftig sind. Die Berufsgruppen machten deutlich, dass eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildungsvergütung wünschenswert wäre, da so diejenigen Schulen, die nicht im Geltungsbereich des Tarifvertrages TVA-L oder TVAöD sind, einen Wettbewerbsnachteil erreichen oder sich sogar von der Schließung bedroht sehen. Ein Teil der Therapieberufe sieht die Ausbildungsvergütung auch deshalb als kritisch an, da diese eine Vollakademisierung anstreben.
25. Januar 2019 – Gespräch im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Am 25. Januar 2019 fand ein Gespräch mit Dr. Holger Steinwede im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Bundesvorstand des DVTA statt. Im Fokus des Gespräches wurde anhand des Positionspapiers auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die fehlende staatliche Anerkennung von Weiterbildungen in den MTA-Berufen hingewiesen, Themen die auf den nächsten Sitzungen der Bund-Länder-Kommission mitberücksichtigt werden sollten.
OTA/ATA-Gesetzesvorhaben
Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde nach einigen Jahren die Arbeit für eine gesetzliche Regelung der Operationstechnischen (OTA) und Anästhesietechnischen Assistenzberufe (ATA) wieder aufgenommen. Ebenso wie im Notfallsanitätergesetz und im Pflegeberufegesetz sind im Entwurf unter anderem Regelungen zum Ausbildungsvertrag und zur Ausbildungsvergütung vorgesehen. Im jetzigen Entwurf fehlt allerdings die Modellklausel mit der Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung.
Bekanntlich sollen MTA-Auszubildende, die in einer MTA-Schule in der Trägerschaft eines kommunalen Krankenhauses oder einer Universitätsklinik (Tarifbereich TVöD-VKA oder TVöD-L) ausgebildet werden, ab dem 1. Januar 2019 eine Ausbildungsvergütung erhalten. Insofern sind entsprechende Regelungen wie oben genannte in der Umsetzung für die Schulen beziehungsweise Ausbildungsträger wichtig. Der DVTA war von Anfang an in der Arbeitsgruppe vertreten und hat erneut darauf hingewiesen, dass ein dringender Novellierungsbedarf des MTA-Gesetzes und der APrV besteht. Nicht nur bei der Ausbildungsvergütung, sondern auch bei der Änderung der Berufsbezeichnung, bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für eine an den Berufskompetenzen orientierte Ausbildung und Prüfung, Mindestausstattung der Schulen, Praxisanleitung und -begleitung, bessere horizontale Durchlässigkeit der MTA-Berufe untereinander, um nur einige Forderungen zu nennen.
Entnommen aus MTA Dialog 3/2019
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