Überlegungen dazu sind insbesondere die Möglichkeit von flexibler Vollzeit, mit der Beschäftigte unter Einhaltung von Ankündigungsfristen und in Abstimmung mit ihren Arbeitgebern im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihren Arbeitsumfang wie auch die zeitliche Lage der Arbeit bedarfsgerecht mit ausgestalten können/sollen. Betriebs- und Personalräte sollen dafür die Möglichkeit erhalten, Betriebsvereinbarungen zu Vereinbarkeitsfragen und für mehr Zeitsouveränität zu verhandeln, damit passgenaue Lösungen für das jeweilige Unternehmen und dessen Beschäftigte gefunden werden können.
Diese Entwicklung kann, sofern Sie umgesetzt wird, für MTA für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege von Bedeutung sein. Wir berichten über den Fortgang.
Entnommen aus MTA Dialog 11/2020
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