Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf zum Schutz vor Gewalt müsse erweitert werden, fordert die Bundesärztekammer. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery.
Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. „Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz“, so Montgomery.
Quelle: BÄK, 16.03.2017
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