Ein Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT) kann Leben retten. Zu diesem ersten Ergebnis kommt das IQWiG nach Sicht der Studienlage. Für Personen mit erhöhtem Lungenkrebsrisiko sei der Nutzen des Screenings größer als der Schaden. Denn manche Personen könne es vor einem Tod durch Lungenkrebs bewahren.
Lungenkrebsscreening zur Früherkennung
Der Hintergrund: Lungenkrebs ist deutschlandweit die häufigste krebsbedingte Todesursache bei Männern, bei Frauen führt nur Brustkrebs noch häufiger zum Tod. Fast alle Fälle bei Männern und mehr als die Hälfte der Fälle bei Frauen lassen sich auf Rauchen zurückführen. Entdeckt wird der Lungenkrebs oft erst im späten Stadium. Fünf Jahre nach der Erstdiagnose leben nur noch circa 15 Prozent der Männer und 21 Prozent der Frauen.
Zur Früherkennung eignet sich die Low-Dose-CT. Jedoch muss die Strahlenbelastung bei CT-Aufnahmen beachtet werden. Bei der Low-Dose-CT wird durch die Veränderung verschiedener CT-Parameter wie Röhrenspannung und -strom eine Reduzierung der Strahlendosis erreicht – bei ausreichender Bildqualität für die Befundung.
Risiko einer Überdiagnose geringer als bei Prostatakrebs
Aber im Moment gehört die Low-Dose-CT nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Doch das Risiko, an Lungenkrebs zu sterben, wird durch diese Möglichkeit bei ehemals starken Rauchern verringert. Das ergaben Studienergebnisse mit mehr als 90.000 Personen. Sechs von 1.000 Personen werden vor einem Tod durch Lungenkrebs bewahrt. Ein verlängertes Leben durch das Screening lasse sich statistisch jedoch nicht nachweisen. Dies könne an anderen kardiovaskulären Erkrankungen oder anderen Krebsarten liegen, die stattdessen zum Tod führen.
Auf der anderen Seite hat die Low-Dose-CT auch einen Schaden zu verbuchen. Es komme zu falschen Befunden oder Überdiagnosen. Das IQWiG ist aber der Auffassung, dass das Risiko einer Überdiagnose im Vergleich zum Prostatakrebsscreening beim Lungenkrebsscreening geringer sei. Demnach überwiege der Nutzen den möglichen Schaden.
Stellungnahmen zum Vorbericht sind noch bis zum 4. August 2020 möglich. Anschließend erstellt das IQWiG den Abschlussbericht.
Quelle: IQWiG
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