Lieferengpässe von Medikamenten und Impfstoffen

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Hessische Ärztekammer: Im schlimmsten Fall geraten durch Lieferengpässe Menschenleben in Gefahr Fotolia/denismagilov
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Die hessische Landesärztekammer fordert den Gesetzgeber in einer Resolution zur Einrichtung eines Registers zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen auf.

Bereits im Dezember 2016 hatte die Landesärztekammer Hessen eine umfassende Strategie gefordert, mit der die Produktions- und Lieferfähigkeit dringend benötigter Medikamente verbessert wird. Damals warnte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach vor Lieferengpässen: „Im schlimmsten Fall geraten Menschenleben in Gefahr“. In einer Resolution haben die Delegierten der Landesärztekammer in diesem Herbst erneut das Bundesgesundheitsministerium und die Länderministerien zum Handeln und zur Einrichtung eines Registers zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen aufgefordert.

In der Resolution der Landesärztekammer Hessen zur Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Impfstoffen heißt es wörtlich: „Lieferengpässe von wichtigen Medikamenten und Impfstoffen führen in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend zu einem medizinischen Versorgungsengpass. Ursache hierfür ist häufig eine Monopolisierung der Produktion und/oder die Herstellung der (Basis-)Wirkstoffe außerhalb der EU. Die Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten und Impfstoffen ist in einzelnen Bereichen bereits jetzt akut gefährdet! Exemplarisch seien hier die beiden Produkte zur Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio in der Viererkombination genannt. Seit Monaten werden die Nicht-Verfügbarkeitsdaten auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI) prolongiert, beide Impfstoffe stehen seit fast einem Jahr nicht mehr zur Verfügung.

Vor gut einem Jahr fehlte für einige Monate der Impfstoff gegen Masern/Mumps/Röteln. Hierdurch entstehen Impflücken vom Jugendalter bis ins hohe Erwachsenenalter mit allen daraus resultierenden individuellen und gesellschaftlichen Gesundheitsproblemen. Insbesondere im Säuglings- und Kleinkindalter gefährden diese Lücken Leben. Andere Beispiele für fehlende Medikamentenverfügbarkeit, wie der totale Ausfall des Chemotherapeutikums Melphalan (im Jahr 2016) oder des wichtigen Breitspektrumantibiotikums Piperacillin + Tazobactam zeigen immer das gleiche Muster.

Keine Produktmonopolisierung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht im Internet (regelmäßig) eine Liste nicht lieferbarer Arzneimittel. Oft können Alternativtherapeutika nicht gefunden werden. Zudem ist diese Liste häufig nicht komplett, da Medikamentenhersteller bislang nicht verpflichtet sind, Lieferengpässe oder gar Lieferausfälle anzuzeigen.

Die Landesärztekammer Hessen fordert das Bundesgesundheitsministerium und die entsprechenden Länderministerien dazu auf, mittels Änderung des Arzneimittelgesetzes ein verpflichtendes, sanktionsbewehrtes Register zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen zu installieren. Für den Fall von Produktionsausfällen oder anderer Lieferengpässe müssen Pharmaunternehmen unverzüglich eine BfArM-Meldung abgeben und parallel hierzu Medikamentendepots aufbauen, um die Patientenversorgung zumindest mittelfristig sicherzustellen.

Ziel muss hierbei sein, der Produktionsmonopolisierung und Auslagerung der Herstellung in außereuropäische Produktionsstätten entgegenzuwirken. Gleichzeitig muss politisch darauf hingewirkt werden, dass die Medikamenten-/lmpfstoffproduktion durch mehrere – in der EU angesiedelte – Produktionsstätten jederzeit voll umfänglich sichergestellt ist.“


Quelle: LÄK Hessen, 23.11.2017
 

 

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