Laborärzte kritisieren Infektionsdiagnostik in Apotheken
Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) haben sich in einer Stellungnahme an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag gewandt. Sie kritisieren, dass in der In-Vitro-Labordiagnostik § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert werden soll, dass durch die Aufhebung des Arztvorbehaltes Apotheker und Pflegefachpersonen die Durchführung patientennaher Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen ermöglicht wird.
„Nachdem das ursprünglich vom Gesundheitsminister auf den Weg gebrachte Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) offenbar von der Regierung auf Eis gelegt wurde, sollen nun relevante Inhalte des Gesetzes zusammen mit weiteren Themen über einen Änderungsantrag der Regierungskoalition in den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit eingearbeitet werden“, so die ALM. Zudem werde über eine Änderung im Heilmittelwerbegesetz den Apothekern die Möglichkeit zur Werbung für Testungen außerhalb von Fachkreisen gegeben.
Forderung nach qualitativ hochwertigen diagnostischen Tests
„Spätestens seit der Pandemie wissen alle, dass die Diagnostik von Infektionskrankheiten, insbesondere meldepflichtiger Erkrankungen, mit qualitativ hochwertigen diagnostischen Tests zu erfolgen hat und ohnehin in ärztliche Hände gehört“, erklärt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. Die heute verfügbaren Schnelltests (zum Beispiel POCT zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus) seien wegen ihrer nicht ausreichenden diagnostischen Nachweisempfindlichkeit, also der Sensitivität, für die Diagnosestellung nach wie vor nicht geeignet. Vor allem sollte die Indikationsstellung für die Diagnostik ärztlicherseits erfolgen, denn es gebe auch gute Gründe, in Einzelfällen auf die Diagnostik zu verzichten, so die ALM.
Quelle: ALM
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