Kurzarbeit: Kommunale Arbeitgeber werden Tarifverhandlungen aufnehmen

VKA
lz
Kurzarbeit
Auch kommunale Arbeitgeber von Kurzarbeit betroffen © frittipix - stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Auch die kommunalen Arbeitgeber leiden unter der Corona-Krise. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte deshalb kürzlich den Beschluss der Bundestarifkommission von ver.di begrüßt, schnellstmöglich Tarifverhandlungen zu Regelungen über Kurzarbeit aufzunehmen.

Die Mitgliederversammlung der VKA hatte der Aufnahme dieser Tarifverhandlungen bereits zuvor im schriftlichen Verfahren zugestimmt. „Die Corona-Krise stellt auch die Kommunalen Arbeitgeber vor bisher nie dagewesene Probleme“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. Die zu Recht zum Schutz der Bevölkerung ergangenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) betreffen auch die kommunalen Betriebe und Einrichtungen massiv.

„Wir wollen in der Krise deutschlandweit einheitliche Regelungen für alle kommunalen Arbeitgeber. Ich appelliere an die Gewerkschaften, schnell Handlungsfähigkeit zu beweisen, damit wir ohne ideologische Auseinandersetzungen zu einem sachgerechten Ergebnis kommen“, betonte der VKA-Präsident.

Die Verhandlungen über Kurzarbeit mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion sollten umgehend aufgenommen werden. „Wir müssen jetzt die Voraussetzungen schaffen, um die Arbeitsplätze bei den kommunalen Betrieben und Einrichtungen so weit wie möglich zu erhalten“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Es ist entscheidend, dass wir den Menschen während der Krise die notwendige Sicherheit geben, um sich an die dringend gebotenen Maßnahmen zu halten. Wir müssen ferner im Blick haben, dass nach der Krise die volle Leistungsfähigkeit der betroffenen Betriebe und Einrichtungen möglichst schnell wiederhergestellt werden kann.“

Hierzu erfahren Sie auch mehr auf den Seiten des DVTA sowie als DVTA-Mitglied in der Rechtsprechstunde des Verbandes.

Quelle: VKA

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige