Der Krankenstand, also der Anteil der Krankgemeldeten an allen Beschäftigten, erreichte mit 6,2 Prozent im Februar den höchsten Wert seit zehn Jahren. Im Februar sind in Deutschland generell besonders viele Personen von akuten Atemwegserkrankungen betroffen. Deshalb findet sich in diesem Monat immer auch der höchste Krankenstand. Im Vergleich der vergangenen zehn Jahre zeigt sich aber, dass durch die ausgeprägte Grippewelle zu Beginn des Jahres 2018 ein neuer Höchststand bei den Fehlzeiten erreicht wurde. Auch im Vergleich zu den vier großen Grippewellen der vergangenen zehn Jahre (2009, 2013, 2015 und 2017), liegt der Wert für Februar 2018 mit Abstand an der Spitze. Dieses Bild bestätigen auch die Analysen des Robert Koch-Instituts zum Ausmaß der aktuellen Grippewelle.
Neben Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit den meisten Fehltagen aufgrund von Atemwegserkrankungen sind es vor allem die neuen Bundesländer, die nicht nur insgesamt, sondern auch aufgrund dieser Krankheit im Februar 2018 Spitzenwerte beim Krankenstand verzeichnen. Am wenigsten von grippalen Infekten betroffen sind Hamburg sowie Bayern und Baden-Württemberg. Gründe für die regionalen Abweichungen sind die unterschiedliche Altersstruktur in den Bundesländern sowie die jeweilige Infrastruktur und wirtschaftliche Lage des Bundeslandes.
Auch der ausgeübte Beruf beeinflusst, wie stark Beschäftigte von Atemwegserkrankungen betroffen sind. Insbesondere der Bereich Erziehung (Kita und Schule) sowie andere soziale und hauswirtschaftliche Berufe, in denen viele Menschen aufeinandertreffen, sind besonders stark von der Grippewelle betroffen. Gleiches gilt für Sicherheitsberufe (Polizei und Sicherheitsdienste) sowie für die Reinigungs- sowie die Verkehrs- und Logistikberufe (Busfahrer, Postzusteller etc.). Weniger betroffen sind etwa IT-Beschäftigte, Landwirte und Künstler.
Um immer auf dem Laufenden bleiben, stehen die aktuellsten Monatsauswertungen mit zahlreichen weiteren Details wie beispielsweise Auswertungen nach Alters- oder Wirtschaftsgruppen zur Verfügung.
Quelle: BKK, 23.3.2018
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