Begutachtungsempfehlungen für Berufskrankheiten werden regelmäßig aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Rechtsprechung angepasst. Sie richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage, auf deren Basis Einzelfälle geprüft und Entscheidungen über eine Berufskrankheit getroffen werden können.
Aktualisiert wurde die Königsteiner Empfehlung von einem interdisziplinären Arbeitskreis, an dem medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie Unfallversicherungsträger und deren Spitzenverbände, Institute und Kliniken sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligt waren. Einbezogen wurde in einem zweiten Schritt auch eine erweiterte Fachöffentlichkeit.
Die wesentlichsten Änderungen der überarbeiteten sechsten Auflage sind der Ausgabe 1/2 2021 der Fachzeitschrift „DGUV Forum“ zu entnehmen.
Quelle: DGUV
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