Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern. Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen daher die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Online-Angeboten von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote identifiziert.
„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, erklärte Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel
Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung einer normalen Ernährung. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.
Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurden durch G@ZIELT Recherchen zu Angeboten und zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln im Zusammenhang mit COVID-19 durchgeführt. Auch die großen Online-Marktplätze und sozialen Medien wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Im Rahmen eines daraufhin von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten eCommerce-Aktionsplans werden seit April entsprechende Recherchen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
EU-weit wurden 592 auffällige Webseiten identifiziert
Im Zuge der Kontrollaktion wurden bislang EU-weit 592 auffällige Webseiten identifiziert. Für Deutschland hat G@ZIELT 60 Webseiten ausfindig gemacht. Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern beziehungsweise in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert beziehungsweise gelöscht.
Unabhängig von Corona sollten Verbraucher beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bestimmte Dinge beachten:
- Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
- Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die „Erfahrungsberichte“ entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten
- Achten Sie auf Produktabbildungen. Gibt es deutsche Aufschriften, haben die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
- Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen
- FAQ des BVL zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Corona-Bezug: www.bvl.bund.de/faq_nem_corona
- Ergebnisse des EU eCommerce-Aktionsplans: https://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/eu-co-ordinated-control-plans/covid-19_en
- BVL-Flyer „Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln“: www.bvl.bund.de/flyer_nem
Quelle: BVL, 24.11.2020
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