Kassen zahlen Mammographie bis 75

G-BA passt Früherkennungsprogramm an
ab
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. 

Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich. Aufgrund der dafür notwendigen Vorbereitungen sieht der G-BA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

Rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich

Zusätzlich ca. 2,5 Millionen. Frauen könnten voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 am Mammographie-Screening teilnehmen, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Der Erweiterung des Früherkennungsangebots auf Brustkrebs liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugrunde.“ Eine solche Ausweitung ließe sich allerdings nicht von heute auf morgen umsetzen. „Uns war es wichtig, dass die interessierten Frauen die Untersuchungen wahrnehmen können, auch wenn es anfangs eventuell etwas ruckelt. Möglicherweise kann nicht immer sofort und zudem in Wohnortnähe ein Termin in einer der Screening-Einheiten vermittelt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“

Selbstanmeldung erforderlich

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen des Mammographie-Screenings für einen Untersuchungstermin in einer Screening-Einheit anmelden. Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt werden, bietet der G-BA ab 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Zudem überarbeitete er die derzeit geltende sogenannte Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zum Mammografie-Screening. Über die Bestellmöglichkeiten wird der G-BA gesondert informieren.

Starttermin noch unter Vorbehalt

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird von der Rechtsaufsicht des G-BA – dem Bundesministerium für Gesundheit – rechtlich geprüft. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Der Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 wird benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse – wichtig beispielsweise für die Dokumentation der Untersuchungen – aufzubauen.

Strahlenschutzrechtliche Zulassung

Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 ist zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Eine positive Bewertung des BfS, Grundlage dieser Zulassung, liegt vor.

Hintergrund

Derzeit werden Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zu einer kostenlosen Röntgen-Mammografie eingeladen. Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund für die Aufnahme der Beratungen war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfiehlt, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen. Mit der Bewertung der wissenschaftlichen Studienlage beauftragte der G-BA das IQWiG, das seinen Abschlussbericht im Juli 2022 vorlegte. Nähere Informationen sind über die Website des G-BA zu finden.

Quelle: G-BA

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