Die Gehaltsumfrage 2015 hat mit einer Zunahme der Teilnehmerzahl um 37,87 % gezeigt, dass ein hohes Interesse an dieser Gehaltsstatistik des DVTA für die MTA-Berufe besteht.
Die größte Gehaltsgruppe der MTA-Berufe liegt weiterhin zwischen 3.001-5.000 Euro, gleichwohl das Durchschnittseinkommen um 0,28 % abgesunken ist. Insgesamt spiegelt dies die hohe Qualifikation und Verantwortung der MTA-Berufe wider.
Im tariflichen Bereich geht ver.di mit den Eingruppierungsvorstellungen der Rechtsabteilung des DVTA (MTA Dialog 10/2014) konform und fordert bei Neueinstellung mindestens eine Eingruppierung in die EG 8 Stufe 3 mit aktuell 2.798,30 Euro (mit Berufserfahrung, sonst Stufe 1) im Bereich TVöD-VKA. Eine Heraushebung sollte durch schwierige und besonders schwierige Tätigkeiten in die EG 9 führen. Leitungs-/Forschungs- oder Lehrtätigkeiten sollten mindestens in der EG 9 und 10 eingruppiert sein. Im TV-L ist diesem Anliegen schon entsprochen worden. Der Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) befürwortet dementgegen eine Grundeingruppierung in die EG 7, was nicht angemessen ist.
Es bleibt daher zu hoffen, dass ver.di sich gegenüber dem VKA im Bereich des TVöD-VKA durchsetzen kann.
Die nächste Gehaltsumfrage findet 2016 mit einem neuen Onlinetool statt, um die Teilnahme und die Auswertung weiter für Sie zu verbessern. Wir informieren Sie rechtzeitig über den Termin und das neue Verfahren und freuen uns, wenn Sie uns weiterhin durch Ihre zahlreiche Teilnahme unterstützen.
Vorstand
Vorstandsreferentin
Aus: DVTA Service Berufspolitik 1/2016
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