Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen die saisonale Grippe in der Schutzimpfungsrichtlinie umgesetzt. Alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden.
Falls es künftig entsprechend eines Antrages des Herstellers auch einen zugelassenen Impfstoff für die Anwendung bei 60- bis 64-Jährigen gibt, gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren. Bis zu einer solchen erweiterten Zulassung werden 60- bis 64-Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenzaimpfstoffen geimpft, um sie vor der Grippe zu schützen. Mit der Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie schaffte der G-BA die Basis für die rechtzeitige Planung der Impfstoffbeschaffung für die Grippesaison 2021/22.
Eine erhöhte Wirksamkeit
Hochdosisimpfstoffe gegen Grippe haben erstmals 2020 eine arzneimittelrechtliche Zulassung für den Einsatz bei Personen ab dem Alter von 65 Jahren erhalten. Die STIKO hat eine erhöhte Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Impfstofftypen festgestellt. Da es sich bei der saisonalen Grippe um eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung handelt, kann bereits mit einer leicht besseren Wirksamkeit eines Impfstoffs eine relevante Anzahl an Grippeerkrankungen und an schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden.
Quelle: G-BA, 21.01.2021
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