Gesundheitsschädliche Luftbelastung in Deutschland

Zügige Umsetzung der WHO-Grenzwerte gefordert
Kli
AdobeStock_264610445.gif
© Ana Gram/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Neuen Daten des Umweltbundesamts zufolge lag die Luftschadstoffbelastung im Jahr 2023 flächendeckend deutlich oberhalb der Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

An 99 Prozent aller Messstationen wird nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die WHO-Empfehlung von 5 µg/m3 für Feinstaub überschritten. Beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid sind laut WHO bereits Konzentrationen von 10 µg/m3 gesundheitsschädlich – dieser Wert werde an knapp drei Vierteln aller Messstationen in Deutschland überschritten. Spitzenreiter seien München und Essen: Dort wird der Deutschen Umwelthilfe zufolge selbst der seit 14 Jahren geltende Grenzwert von 40 µg/m3 weiterhin überschritten.

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, die geltenden Grenzwerte noch in diesem Jahr WHO-konform anzupassen. Außerdem brauche es eine klare Positionierung der Bundesregierung bei den laufenden Verhandlungen zur EU-Luftqualitätsrichtlinie – für die saubere Luft und gegen Ausnahmeregelungen zur Einhaltung neuer Grenzwerte.

Jedes Jahr könnten 28.900 vorzeitige Todesfälle vermieden werden

Im September 2021 hat die WHO ihre Grenzwertempfehlungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und drastisch abgesenkt. Mit der Einhaltung könnten laut Europäischer Umweltagentur in Deutschland jedes Jahr 28.900 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubbelastung und 10.000 aufgrund der Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid vermieden werden. Die US-Behörden haben, so die DUH, eben erst einen ersten Schritt getan und bekannt gegeben, den Grenzwert für besonders gesundheitsschädlichen Feinstaub von 12 auf 9 µg/m³ abzusenken. Davon sei Deutschland noch weit entfernt. „Hier sind noch immer Feinstaubbelastungen von 25 µg/m³ erlaubt“, teilt die DUH mit.

Die neuen Zahlen: hier

Quelle: DUH

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige