„Gesundheitsministerium handelt grob fahrlässig“

Kleine Anfrage im Bundestag zu MTA
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Birgit Wöllert
Birgit Wöllert, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Gesundheit. DIE LINKE
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In einer Kleinen Anfrage wollte die Bundestagsfraktion DIE LINKE wissen, wann die Ausbildung von medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (MTA) dahingehend überprüft wird, ob Bedarf zur Aktualisierung bestehe.

Laut Fraktion erbringen MTA wichtige Leistungen auf verschiedenen Gebieten der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung. Für Patientinnen und Patienten sei ihre Arbeit von großer Bedeutung – zum Beispiel im Labor bei der Blutuntersuchung oder in der Radiologie bei Bestrahlungen oder bildgebenden Verfahren.

DIE LINKE weiter: Die Ausbildung der MTA werde durch ein Gesetz geregelt, das 23 Jahre alt ist. Wenig verwunderlich erkenne die Bundesregierung in ihrer Antwort die Prüfung des Überarbeitungsbedarfes an. Allerdings habe sie das Thema offensichtlich vollständig verschlafen, denn konkrete Arbeitsschritte und ein Zeitplan existieren nicht, so die Partei.

Die Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Übernahme ärztlicher Leistungen und Aufgaben durch MTA und der daraus von der Politik zu ziehenden Konsequenzen sei geradezu erschreckend. Laut Antwort des BMG lägen der Bundesregierung "keine Erkenntnisse darüber vor".

Tatsächlich lägen bereits seit Februar 2014 Ergebnisse aus einer Studie vor, die im Auftrag des BMBF erstellt wurde. Dieser zufolge haben Radiologieassistentinnen und -assistenten (MTRA) regelmäßig Aufklärungen über die Wirkung und Nebenwirkungen von Kontrastmitteln durchzuführen – eine Aufgabe, die Ärztinnen und Ärzte prinzipiell gar nicht delegieren dürften. Auf das Legen venöser Zugänge fühlten sich lediglich zehn Prozent der Befragten MTRA eher gut oder sehr gut durch ihre Ausbildung vorbereitet. Auf Grund dieser und einer ganzen Reihe weiterer Probleme attestiere der Bericht im Auftrag des BMG insgesamt "umfangreiche Veränderungsnotwendigkeiten" einschließlich der "Legalisierung der Durchführung von Tätigkeiten", die "bereits regelhaft von MTRA durchgeführt werden".

Wenn das BMG die für die Patientenversorgung relevanten Studien nicht kennt und Handlungsbedarf ignoriert, würden nicht nur Ressourcen vergeudet, sondern es handele sich um grobe Fahrlässigkeit gegenüber Patientinnen und Patienten, schlussfolgert Birgit Wöllert, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Gesundheit. (DIE LINKE, red)

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut.

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