In Bezug auf die Einsatzbereiche wurde festgehalten, dass die Leistungen der MTA geschätzt und unterstützt werden, gerade auch in Bezug auf den Wunsch der Novellierung und der Aufnahme neuer Kompetenzen, wie zum Beispiel der Digitalkompetenz. Letztere verankere die BÄK auch gerade für die MFA. Statistiken über die Einsatzbereiche der MFA in Bereichen der MTA hat die Bundesärztekammer nicht. Sie will sich aber dahingehend informieren, wo derartige Statistiken von Mitgliedern vorhanden sind und diese dem DVTA zur Verfügung stellen.
Einer Weiterqualifizierung der MFA zur MTA, zum Beispiel im Modell Homburg-Saar, stand man grundsätzlich offen gegenüber. Es wurde betont, dass der Studiengang „Physician Assistant“ allen Gesundheitsberufen offensteht und die Entscheidung, ob MTA zugelassen werden, der Entscheidung der Universitäten obliegt. Grundsätzlich werde es aber unterstützt, dass auch die MTA den Studiengang „Physician Assistant“ durchführen kann.
Die Vertreter der Bundesärztekammer machten deutlich, dass die grundständige Akademisierung aus dem Grunde abgelehnt werde, da man die praktische Anwendung als notwendig ansehe.
In Bezug auf die Novellierung des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV wird der DVTA seine Forderungen an die BÄK senden, damit diese prüfen kann, inwieweit sie den DVTA in seinem Novellierungsanliegen unterstützen kann.
Entnommen aus MTA Dialog 8/2020
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