Gesetzgebungsprozess zur „Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe“ ist abgeschlossen

Neues aus der Berufspolitik
DVTA Bundesvorstand
Titelbild der Meldung über die Neufassung der Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung)
© AA+W/stock.adobe.com
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Mit der Veröffentlichung der neu verfassten „Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung)“ im Bundesgesetzblatt vom 13. Juni 2023 ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung der neu verfassten „Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung)“ im Bundesgesetzblatt vom 13. Juni 2023 ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die Verordnung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft. In dieser Verordnung wurde die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene MTAPrV nochmals angepasst. Davon betroffen sind die in § 100 MTAPrV formulierten Übergangsregelungen.

Relevante Regelungen der „Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung)“ für unsere Berufsgruppe können auf der DVTA-Homepage (www.dvta.de) nachgelesen werden. Dort ist auch der Link zum Bundesgesetzblatt vom 13. Juni 2023 aufgeführt (siehe hierzu auch den Rechtbeitrag in Heft 8).

 

Entnommen aus MT im Dialog 8/2023

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