Florian Steger, Medizinhistoriker der Martin-Luther-Universität-Halle- Wittenberg, geht inzwischen von bis zu 100.000 Frauen aus, die in den sogenannten Tripperburgen interniert wurden ¬ die meisten von ihnen, obwohl sie nicht erkrankt waren.
„Die geschlossenen venerologischen Abteilungen waren Teil des DDR-Staatssystems auch unter der Beteiligung des Ministeriums für Staatssicherheit, um sozialistische Bürgerinnen zu erziehen. Das ist ein DDR-weites Problem, das finden sie auch in Berlin, in Leipzig, Dresden, das finden sie auch in Magdeburg. Es ging nicht um Therapien in diesen Abteilungen, wie kann das auch sein, wenn nur 30 Prozent geschlechtskrank gewesen sind", so Steger im ARD-Magazin „Fakt“. Die Frauen, die auf diesen Stationen gewesen sind, seien dort somatisch wie psychisch schwer traumatisiert worden, viele litten bis heute darunter.
In der venerologischen Station in Berlin-Buch sind die Frauen zudem für Kosmetiktests missbraucht worden. Ohne Aufklärung mussten die Frauen Artikel testen, die noch nicht auf dem Markt sind. Die Betroffenen kämpfen bis heute um eine öffentliche Anerkennung, Rehabilitation und Entschädigung. Die Anträge auf Entschädigung werden aber abgelehnt, weil eine Traumatisierung nicht zweifelsfrei auf den Zwangsaufenthalt zurückgeführt werden kann. Bisher fehle dafür eine gesetzliche Grundlage, so Medizinhistoriker Florian Steger. Nachdem nun die Dimensionen des Missbrauchs durch die Medizin bekannt sind, sollte der Bund eine Regelung finden.
Auch Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, zeigte sich angesichts der neuen Zahlen zu den Betroffenen Frauen erschüttert: „Als allererstes muss tatsächlich passieren, dass der Bundestag sich damit beschäftigt und sieht, dass es hier eine Disziplinierung war, ein Versuch einer sozialistischen Umerziehung bis hin zu einer systematischen Misshandlung und Missbrauch durch Untersuchungen und Medikamente die keinerlei Begründung hatten. Das alles muss als Fakt auf den Tisch, und dann kann man sagen, da gibt es eine Entschädigung", so Künast im ARD-Magazin „Fakt“.
Quelle: Mitteilung Fakt exklusiv, 10.05.2016
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