Erwartungen des DVTA „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Neues aus der Berufspolitik
DVTA Bundesvorstand/Bundesvorstandreferentin und Syndikusrechtsanwältin
Erwartungen des DVTA „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Aktuell haben 46 % der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme bei MTRA. Trueffelpix - Fotolia
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Der DVTA hat seine Erwartungen für das Gesamtkonzept Gesundheitsberufe an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut gegenüber den maßgebenden Entscheidungsträgern deutlich gemacht.

„Gefahr für die Patienten/-innen durch Personalmangel in der Labordiagnostik, Radiologie und Funktionsdiagnostik

Laborleistungen (Blutanalysen et cetera), bildgebende Verfahren (CT, MRT et cetera) und Funktionsdiagnostik (Lungenfunktionstests et cetera) sind unverzichtbar. Mehr als 60 % der ärztlichen Diagnosen basieren auf diesen Leistungen. Die Qualität der Diagnostik hängt maßgebend davon ab, dass gewährleistet wird, dass eine ausreichende Personalpräsenz der für diese medizinisch-technischen Leistungen notwendigen und geeigneten Medizinisch-technischen Assistenten/-innen (MTA) der Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin (MTLA), Radiologie (MTRA) und Funktionsdiagnostik (MTAF) vorhanden ist.

Gerade dies ist aber nicht der Fall!

Laut Deutschem Krankenhausinstitut im Krankenhausbarometer 2011 und der Krankenhausbefragung 2019 herrscht Fachkräftemangel in den MTA-Berufen. Aktuell haben 46 % der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme bei MTRA, 24 % bei MTLA und 17 % bei MTAF. Im Zeitvergleich haben die Stellenbesetzungsprobleme in allen drei Berufsgruppen merklich zugenommen. 2011 hatten noch 23 % der Krankenhäuser Probleme, offene MTRA-Stellen zu besetzen. Bei MTLA waren es 4 % und bei MTAF 2 % der Krankenhäuser. Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit sind aktuell in den deutschen Krankenhäusern 1.170 Vollkraftstellen für MTA unbesetzt, davon 840 für MTRA, 230 für MTLA und 100 für MTAF. 2011 waren es noch 425 Vollkraftstellen. Dies ist umso problematischer, als dass nach dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (Stand 23. Oktober 2018) zum Beispiel eine stete Zunahme an bildgebenden Verfahren wie Magnetresonanzgeräte (MR) und Computertomografiegeräte (CT) in Krankenhäusern zu verzeichnen ist (www.gbe-bund). Gleiches ist auch für die Bereiche Laboranalytik und Funktionsdiagnostik zu verzeichnen.

Für eine gesicherte Diagnostik ist es daher dringend notwendig, den Fachkräftemangel in den MTA-Berufen anzugehen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, bedarf es moderner Ausbildungsgesetze, einer adäquaten Berufsbezeichnung und Karriereperspektiven für die MTA-Berufe. Eine Reform des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV ist dringend erforderlich!

Sie muss insbesondere folgende Eckpunkte umfassen:

  • kompetenzorientierte und aktuelle Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
  • bundeseinheitliche Rahmenlehrpläne und Ausbildungsrahmen, Fortbildungspflicht
  • gesetzliche Vorgaben (zum Beispiel Qualitätsstandards) für die Lehrerausbildung, Praxisanleitung und Praxisbegleitung
  • bessere horizontale Durchlässigkeit der MTA-Berufe untereinander/Schaffung von Möglichkeiten für Quereinsteiger durch Zulassung von Fernunterricht (zum Beispiel Modell Homburg-Saar)
  • bessere vertikale Durchlässigkeit durch die Möglichkeit einer Hochschulausbildung entsprechend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates (maximal 10–20 %) neben der fachschulischen Ausbildung
  • Kostenfreiheit der Ausbildung und Bezahlung einer Ausbildungsvergütung
  • Aufwertung des MTA-Berufes durch eine adäquate Berufsbezeichnung (zum Beispiel wie in Österreich). MTA assistieren nicht! Sie üben selbstständig und eigenverantwortlich die ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten aus.
  • Beibehaltung der vorbehaltenen Tätigkeiten und deren Ergänzung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Regelung einer Teilzeitausbildung, flexiblere Arbeitszeitmodelle und besserer Arbeitsschutz (insbesondere für ältere Arbeitnehmer/-innen).

Zudem ist durch bundeseinheitliche Regelungen sicherzustellen, dass durch angemessene Personaluntergrenzen auch die notwendige Anzahl an MTA-Berufen für die Patientenversorgung eingestellt wird und Ökonomisierungsbestrebungen hier nicht Priorität haben dürfen.

Der DVTA sieht die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ in der Pflicht, einen dementsprechenden Input an das Bundesministerium für Gesundheit zu geben. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn: „Ohne MTA keine Diagnostik, ohne Diagnostik keine Therapie!“

Bundesvorstand/Bundesvorstandreferentin und Syndikusrechtsanwältin

Entnommen aus MTA Dialog 1/2020

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