„Mit der Entwicklung einer vernetzen und forschungskompatiblen Patientenakte unter Federführung der Universitätsmedizin könnte für die Forschung und Versorgung im deutschen Gesundheitssektor ein neues Zeitalter anbrechen“, so Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) bei der Vorstellung des Papiers zur Vernetzungs-Initiative der Universitätsmedizin.
Neu daran ist vor allem, dass die vernetzte Patientenakte auch an die klinische und biomedizinische Forschung angebunden sein wird. Das heißt, dass die Daten aus der Krankenversorgung in der Forschung genutzt werden können, um schneller Erkenntnisse über Erkrankungen und Behandlungskonzepte zu gewinnen. Gleichzeitig fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in den klinischen Betrieb zurück. „Bei diesem Projekt steht für uns ganz klar der Schutz der Patientenrechte und der Patientendaten an oberster Stelle“, betont Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages und ergänzt: „Durch den Ausbau der digitalen Dateninfrastruktur würde Deutschland schnelle Fortschritte in der medizinischen Forschung machen – zum Beispiel, um die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft anzugehen.“
Flächendeckende Umsetzung geplant
Das Papier mit dem Titel „Bessere Gesundheitsversorgung durch eine vernetzte und forschungskompatible Patientenakte“ beschreibt vier Wege, wie die Patientenakte einen Mehrwert für den Patienten schaffen wird. Dazu gehört die Bündelung der klinischen Daten aus unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen, die Nutzung der Daten für die Forschung und das schnelle zur Verfügung stellen dieser Erkenntnisse im Versorgungsalltag der Patienten.
Im Rahmen der Medizininformatikinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden derzeit in einem ersten Schritt die Grundlagen für diese forschungskompatible vernetzte Patientenakte geschaffen. In dieser ersten Phase haben die beteiligten Konsortien größtmögliche Freiheit bei der Entwicklung von Lösungen. Anschließend soll die E-Akte zunächst in der Universitätsmedizin und schließlich flächendeckend zusammen mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden.
Quelle: VUD, 21.04.2017
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