In dem beim Bundespatentgericht anhängigen Verfahren auf vorläufige gerichtliche Anordnung einer Benutzungserlaubnis an dem europäischen Patent hat der 3. Senat des Bundespatentgerichts mit Urteil vom 31. August 2016 entschieden der deutschen Merck-Tochter MSD einstweilig die Benutzung des Patents für das HIV-Medikamtent in der Weise zu gestatten, dass sie das Medikament Isentress mit dem Wirkstoff Raltegravir für eine antivirale Therapie im Rahmen der bereits bisher vertriebenen Darreichungsformen weiter anbieten kann.
Der Senat ist nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Auffassung gelangt, dass das Medikament von bestimmten Gruppen HIV-infizierter und/oder an Aids erkrankten Patienten aus medizinischen Gründen benötigt wird und diese nicht ohne erhebliche gesundheitliche Risiken auf andere Präparate ausweichen können. Das gelte insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie langjährig gegen HIV behandelte Patienten. Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass durch eine effektive Absenkung der Viruslast eine mögliche Ansteckungsgefahr für Dritte verringert wird. Damit sei ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz gegeben.
Das japanische Unternehmen Shionogi hat ein EU-Patent auf Raltegravir. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagte das Unternehmen gegen die Unternehmen der Merck-Gruppe auf Unterlassung, woraufhin diese beim Bundespatentgericht eine Zwangslizenz beantragten. Die mündliche Verhandlung in Düsseldorf findet am 13. September statt.
Quelle: Bundespatentgericht, 01.09.2016, Az.: 3 LiQ 1/16
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