Das Ministerium wollte den Start der Ausbildung von acht Auszubildenden zur MTAF aufgrund einer Mindestschülervorgabe nicht zulassen. Der DVTA hat aufgezeigt, dass diese Regelung nach seiner Ansicht nicht rechtmäßig ist und man hier klar die Art und Inhalte der Ausbildung, den Einzugsbereich sowie die Corona-Pandemie mit in die Überlegungen einbeziehen muss und sich zudem eine Ausweitung des Einzugsbereichs empfehlen würde.
Wir informieren Sie über den Fortgang der Sache.
Entnommen aus MTA Dialog 10/2020
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