In dem Termin wurde insbesondere auf den durch das DKI-Gutachten 2019 bestätigten Fachkräftemangel in den MTA-Berufen hingewiesen und den damit zusammenhängenden dringenden Handlungsbedarf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Berufsgesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der MTA zu novellieren.
Die Bundestagsabgeordneten wiesen darauf hin, dass aufgrund mangelnder Personalkapazitäten andere Gesetzgebungsverfahren (zum Beispiel Hebammen, PTA, OTA/ATA, Physiotherapeuten et cetera) Vorrang hätten, aber die MTA, je nachdem, ob die Koalition hält, auch noch an die Reihe kämen. Die Vertreterinnen des DVTA haben deutlich gemacht, dass sie derartige Antworten bereits seit 2008 erhalten und es jetzt Zeit zum Handeln sei, zumal man die Ergebnisse der Expertengruppe des BMG für eine Novellierung der OTA/ATA-, PTA- und MTA-Regelungen hätte nutzen können, um gleich alle medizinisch- und pharmazeutisch-technischen Berufe einheitlich zu regeln, was ja auch die Zielsetzung der Expertengruppe beim BMG zur „Neuordnung der Gesundheitsberufe“ war. Man erwarte daher, dass die MTA nun zeitnah angegangen werden und vorab schon mal die von der Bundesregierung zugesagte Teilzeitausbildung und die notwendige Änderung der Berufsbezeichnung als Omnibus der laufenden Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
Entnommen aus MTA Dialog 10/2019
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