Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
Die dortigen Einfügungen „folgende Personen“ und „vor Ort“ schaffen Rechtssicherheit und stärken die notwendigen Sicherheitsaspekte beim Umgang mit ionisierender Strahlung. Die komplette Stellungnahme des DVTA e.V. kann auf der Startseite unserer Homepage und über den Menüpunkt Berufspolitik – Stellungnahmen abgerufen werden.
Entnommen aus MT im Dialog 7/2023
Artikel teilen