Die Studie unter dem Titel „Die Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Contergan-Skandal und den Folgen“ stammt vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der Ende Mai 2013 vom Gesundheitsministerium den Auftrag zu der historischen Aufarbeitung erhalten hatte. Verfasser ist Niklas Lenhard-Schramm.
„Mit der historischen Aufarbeitung legen wir gegenüber den Opfern von Contergan, ihren Angehörigen und der gesamten Öffentlichkeit das damalige Handeln des Landes durch unabhängige Forscher offen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens.
Allein in Deutschland wurden, so das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, durch das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid, das im Jahr 1957 als Schlaf- und Beruhigungsmittel auf den Markt gebracht und Ende 1961 von der Herstellerfirma zurückgezogen wurde, etwa 5.000 Menschen geschädigt. Von ihnen leben heute noch etwa 2.400, davon rund 800 in Nordrhein-Westfalen.
Niklas Lenhard-Schramm: „Ein arzneimittelrechtliches staatliches Zulassungsverfahren im heutigen Sinne existierte seinerzeit noch nicht. Die Unbedenklichkeit von Medikamenten wurde damals durch die Herstellerfirmen in eigener Verantwortung geprüft. Eine rechtliche Handhabe, Arzneimittelfirmen die Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten zu untersagen, bestand von 1959 bis zum Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1961 nicht.“
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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