Die MTL-Ausbildung aus Sicht 
einer Münchner Schule

Aufbruch, Bürde und Chance gleichermaßen. 
Eine Bestandsaufnahme zur praktischen Ausbildung.
Sybille Warmuth
Diagramm zur  Verteilung des Unterrichts im Vergleich altes versus neues Gesetz
Abb. 1: Verteilung des Unterrichts im Vergleich altes versus neues Gesetz (eigene Darstellung)
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Zum 1. Januar 2023 ist das „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie“ (MT-Berufe-Gesetz, MTBG) in Kraft getreten. Ziel dieser Reform ist es, die Ausbildungen zeitgemäß, attraktiv und zukunftsorientiert auszugestalten. So wurden die Vorgaben zur Ausbildung konkretisiert und moderner strukturiert. Ausbildungsziele wurden angepasst, spezifiziert und nach Kompetenzen ausgestaltet.

Damit ging auch eine Reform der Gesamtstundenanzahl der Ausbildung einher: Für den schulischen Unterricht sind nun nur noch 2.600 Stunden vorgesehen: Im Vergleich zur alten Ausbildung bedeutet das, dass an den MTL-Schulen mit der Einführung des neuen MT-Gesetzes 570 Stunden weniger theoretischer und fachpraktischer Unterricht in den schuleigenen Laboren stattfinden. Die praktische Ausbildung beim Träger oder anderen geeigneten Einrichtungen wurde im Zuge der Novellierung dafür um 770 Stunden erhöht und umfasst jetzt insgesamt 2.000 Stunden.

Damit wurde der Umfang der praktischen Ausbildung stark erweitert. Über diese Intensivierung des praktischen Ausbildungsteils darf man sich grundsätzlich freuen. Sie stellt uns jedoch alle – Schule und Praxis – gleichermaßen vor immense Herausforderungen.

Wichtige Rolle der Praxisanleitungen

Mit der gesetzlichen Verpflichtung von Ausbildern in den Laboren – den sogenannten „Praxisanleitungen“ – und auch der Verlängerung der Praktikumseinsätze brachen der Münchner MTL-Schule Anfang des Jahres 2023 viele Praktikumsstellen weg. Zu groß war die Sorge und Angst der Labore, den Anforderungen von Praxisanleitung nicht gerecht werden zu können. Momentan unterliegen zehn Prozent (ab 2030 15 Prozent) jedes praktischen Einsatzes der MT-Schülerinnen und -Schüler (Orientierungspraktikum & Fachpraktika) einer dokumentierten Anleitung. Auch die seit 2023 erforderlichen 300 Stunden Weiterbildung für neue Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind für die Labore aufgrund mangelnder personeller ­Ressourcen kaum umsetzbar. Erschwerend wirkte weiterhin, dass es nicht genügend Fortbildungsmöglichkeiten für diese fast sechs­wöchige umfassende Qualifikation gab. Problematisch ist zudem, dass es keine bundeseinheitlichen Anforderungen an diese berufs­pädagogische Weiterbildung gibt. Limitierend für die Anzahl der Praktikumsplätze sind auch die Einsatzzeiten, die hauptsächlich in den bayerischen Schulferien liegen. Das verschärft die Lage in den Einrichtungen enorm, da in diesen Zeiträumen die Haupturlaubszeiten eines Labors liegen und daher weniger Möglichkeit zulässt, Ausbildungsplätze zu offerieren.

Ein weiteres Problem mangelnder Ausbildungsplätze ist die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit der Ausbildungskosten für ambulante Einrichtungen, die traditionell einen Großteil der praktischen Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Derzeit ist die Refinanzierung der Kosten einer MT-Ausbildung nur für Krankenhäuser und Schulen, die einem Krankenhaus angeschlossen sind beziehungsweise einen Kooperationsvertrag haben, gesetzlich vorgesehen.

Weniger Ausbildungsplätze

All das führte dazu, dass viele Labore die Anzahl der Plätze für Auszubildende der MTL-Schule München verringerten. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn die neue MTL-Ausbildung bindet sehr viel mehr personelle Ressourcen bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen an die Qualifizierung. Jedoch bedrohen diese „Engpässe“ in der praktischen Ausbildung ganz konkret die Ausbildungsanzahl von angehenden MTL-Fachkräften, da die Zulassung zu den staatlichen Abschlussprüfungen von einer erfolgreichen und vollständigen Teilnahme an der praktischen Ausbildung abhängt. Auf den Punkt gebracht: Gibt es nicht ausreichend Plätze für die praktische Ausbildung, kann die Münchner MTL-Schule weniger Schülerinnen und Schüler aufnehmen und damit werden im oberbayerischen Raum weniger Technologinnen und Technologen ausgebildet.

Daher wird vonseiten der Münchner MT-Schule sehr viel Zeit, Überzeugungsarbeit und Kreativität aufgebracht, bestehende „Labor-Schule-Partnerschaften“ zu pflegen und beizubehalten sowie neue Stellen zu akquirieren. Sehr große Unterstützung erhält die Schule dabei durch eine sogenannte „Praxiskoordinatorin“. Mit Inkrafttreten des neuen MTB-Gesetzes hat der Träger der MTL-Schule München – das Klinikum der LMU München – eine Teilzeitstelle zur Koordination der praktischen MTL-Einsätze geschaffen. Ohne diese Unterstützung vonseiten des Trägers wäre der praktische Einsatz der Schülerinnen und Schüler nicht möglich. Momentan arbeitet die Berufsfachschule mit über 40 internen und externen Einrichtungen und etwa 250 Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern zusammen, die sich zum Teil auch über den Großraum München hinweg erstrecken. Diese neuen Organisationsaufgaben, wie zum Beispiel die Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen der Praxisanleitenden, die Dokumentation und Evaluation der geplanten Anleitungen sowie die Überwachung der gesetzlich geforderten Anleitungsstunden, die Überprüfung der Einsätze anhand der festgelegten Qualitätsmerkmale, Koordination und die Durchführung und Kontrolle der jährlichen Fortbildungen – um nur ein paar wenige Aufgaben zu nennen – die nun anfallen, stellen einen neuen Aufgabenbereich im Schulbetrieb dar und lassen sich nicht mehr „nebenbei“ aus dem Unterricht organisieren.

Zur Unterstützung der Arbeit der Koordinatorin für die praktische Ausbildung erstellt die MTL-Schule als „Marschroute“ einen Aus­bildungsplan pro Ausbildungsjahr. Diese Pläne müssen zum Teil pro Einsatzort individuell angepasst werden. Das erfordert viele Absprachen und eine gute Kommunikation zwischen den verschiedenen Lernorten, denn wir verstehen uns als gleichwertige Partner und möchten diese konstruktive Zusammenarbeit weiterhin fördern. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass aktuell an der Schule noch die „alten“ Jahrgänge, welche noch nach den früheren Vorgaben ausgebildet werden, beschult werden müssen. Dieser Parallelbetrieb stellt vor allem aus schulorganisatorischer Sicht eine zusätzliche Herausforderung dar. Dennoch versucht die MTL-Schule München, alle Ausbildungspartner weiterhin gut zu begleiten und zu unterstützen.

 

Um bereits frühzeitig einen Austausch von Theorie und Praxis zu initialisieren, wurden einige Veranstaltungsformate für die Labore konzipiert: So zum Beispiel im Herbst 2023 eine umfassende Informations- und Fortbildungsveranstaltung zur Praxisanleitung gemeinsam mit der Praxiskoordinatorin des Klinikums der LMU. Voraus gingen dieser Veranstaltung mehrere Online-Informationsveranstaltungen am Klinikum Großhadern. Die Informationsveranstaltung im November 2023 fand in Präsenz an der Berufsfachschule statt und stieß auf reges Interesse mit über 90 Interessierten. Gleichzeitig konnten Evaluationsergebnisse zum ersten praktischen Einsatz nach der neuen Ausbildungsstruktur – dem sogenannten „Orientierungspraktikum“ – an die Praxisanleitenden weitergegeben werden. In einer vorab initiierten anonymen Schulumfrage unter den Schülerinnen und Schülern des ersten Ausbildungsjahres wurden fast durchweg sehr gute und gute „Schulnoten“ für diesen Praxiseinsatz vergeben. Die Auszubildenden empfanden die Zeit „interessant und lehrreich“, „bereichernd“ und „hatten Spaß“ im dreiwöchigen Orientierungspraktikum. Sie haben einen „guten Überblick zur Laborstruktur“ erhalten und auch erste „Kolleginnen und Kollegen“ ­kennengelernt. Rückmeldungen wie „langweilig“, „überfordert“, „chaotisch und unorganisiert“ fielen sehr vereinzelt. Gerade diese negativen Rückmeldungen sind uns wichtig. Sie lassen erkennen, wo es noch hakt und die praktische Ausbildung verbessert werden muss.

Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass die erste Berührung mit der Praxis – entgegen anfänglicher Vermutungen – ein absoluter Erfolg war. Die befürchteten „Katastrophen“ – wie zum Beispiel die Schülerinnen und Schüler stehen nur rum und keiner hat in der Routine Zeit, sich um sie zu kümmern, und die Auszubildenden verlieren die Lust an der Ausbildung, sind nicht eingetroffen! Außerdem wurde offensichtlich, dass einer Medizinischen Technologin beziehungsweise einem Medizinischen Technologen die Ausübung der zusätzlichen Tätigkeit als Praxisanleiterin beziehungsweise Praxisanleiter ein neues Aufgabengebiet innerhalb des Laborbetriebes erschließt. Dies kann als Chance für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begriffen werden, die neben dem „normalen Laborjob“ eine zusätzliche Herausforderung suchen. Das offizielle „Amt“ der/des Praxisanleiterin/Praxisanleiters schafft dafür ein neues Bewusstsein im Laborkontext. Durch die Vorgaben des neuen MT-Berufe-Gesetzes ist die Tätigkeit als Praxisanleiterin und Praxis­anleiter nun rechtlich vorgegeben und wird dadurch „sichtbar“ in der Laborwelt. Außerdem eröffnet es den Praxisanleitenden auch ein neues pädagogisches Selbstverständnis – ein neues „Standing“ in der Laborlandschaft.

Damit das gelingt, benötigen Praxisanleitende jedoch gute Rahmenbedingungen, die Freiraum bieten, sich der Tätigkeit umfänglich widmen zu können. Auch Arbeitgeber können davon profitieren: Als Einrichtung kann man damit das eigene Profil erweitern und schärfen. Bei einem eklatanten Fachkräftemangel ist es sicher hilfreich, als Laborbetrieb diesbezüglich auch derartige Angebote zu offerieren, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akquirieren oder längerfristig zu binden. Und durch die Übernahme von Lehraufgaben, die durch die drastische Reduktion des Unterrichtsbudgets an den Schulen notwendig geworden ist – erweitert sich das Spektrum für diese Tätigkeit. Jedoch vor einem sei gewarnt: Eine direkte Übertragung der Aufgaben an ehemals „Leitende MTA“ oder Labormanagerinnen und Labormanager ist dabei nicht sinnvoll und führt eventuell zu Frust auf allen Seiten. Eine Praxisanleitung muss ­„Freiräume“ bekommen und für diese neue, so wichtige Aufgabe „geplant und freigestellt“ werden. Das muss auch im Team voll akzeptiert und unterstützt werden. Durch die bestehende jährliche Fortbildungspflicht sind Kosten und auch Arbeitsausfälle „vorprogrammiert“. In Zeiten des Fachkräftemangels eine Mammutaufgabe, die es als Gesamtkollektiv zu stemmen gilt.

Eine große Herausforderung aller ist sicherlich auch die „Schülerschaft“ – meist zugehörig der Generation Z und demnächst auch der Generation Alpha. Hier sind im Lehrbetrieb eine extra Portion Einfühlungsvermögen, Verständnis und Zuwendung wünschenswert. Neben der grundsätzlichen Arbeits- und Lebenserfahrung im Umgang mit Auszubildenden wird hier gegebenenfalls besonderes pädagogisches Geschick vonnöten sein. Die Schule kann hier unterstützend tätig sein, wenn ein regelmäßiger Austausch zwischen Praxisanleitung und den begleitenden Lehrkräften stattfindet. Oftmals lernen Schule und Praxis gleichermaßen an den „Ausnahmefällen“ im Austausch.

Nicht nur in der ersten Infoveranstaltung im vergangenen Herbst war es uns als Schule wichtig, aufzuzeigen, dass wir diese große Herausforderung nur gemeinsam stemmen können: Unsere MTL-Schule steht seit jeher für die enge Verzahnung und Kooperation mit den umliegenden Gesundheitseinrichtungen. Daran hat das neue Gesetz nichts geändert. Wir gehen den Wandel in der Berufsaus­bildung an der Münchner MTL-Schule weiterhin mit Verve, Mut und Zuversicht an.

Dennoch liegt einiges im Argen und ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unbefriedigend:

So sind gute Rahmenbedingungen für die Anleitung nicht überall sofort umsetzbar. Praxisanleitung darf auch nicht als zusätzliche Aufgabe wahrgenommen werden oder wie früher als Teil der Aufgaben einer „Leitenden MTA“. Frustrierend für viele Anleitende ist auch, dass diese Aufgabe nicht ausreichend wertgeschätzt wird. Im Gegensatz zum Beispiel zur Pflege wird diese Tätigkeit bislang auch nicht honoriert. Ebenso nötig und wünschenswert wäre es grundsätzlich auch, dass alle Einrichtungen, die den MTL-Schulen Plätze zur praktischen Ausbildung stellen, die dafür erforderlichen Kosten zum Teil rückerstattet bekommen.

Bedauerlich ist am neuen Berufsgesetz, dass zwar die Ausbildung kompetenzorientiert und neu ausgerichtet wurde, jedoch die späteren Tätigkeiten als MTL im bisherigen Umfang beibehalten wurden. Zwar wurde der alte Berufsname geändert, aber es gibt keine wesentliche Kompetenzerweiterung in den täglichen Aufgaben in der Routine und Forschung.

Verwunderlich ist auch, dass man von den zukünftigen Technologinnen und Technologen ein lebenslanges Lernen erwartet, jedoch eine Fortbildungspflicht qua Gesetz nicht vorgeschrieben ist, im Gegensatz zu anderen Gesundheitsfachberufen. Ebenso unverständlich ist, dass wieder einmal eine Voll- oder Teilakademisierung nicht mitgedacht wurde, im Gegensatz zu anderen Ausbildungsrichtungen im Gesundheitswesen, die in den vergangenen Jahren novelliert ­wurden.

Frustrierend ist auch, dass diese großen Umstrukturierungen in der MTL-Ausbildung verbunden sind mit so vielen neuen Aufgaben und einem Mehraufwand, dem personell an den Ausbildungsstätten nicht Rechnung getragen wurde und das Schulpersonal an seine Grenzen stößt. Das ist insofern „gefährlich“, da „erschöpfte“ und „überforderte“ Lehrkräfte sich nicht so gut um das kümmern können, wozu sie doch einst angetreten sind: ihr Fachwissen weiterzugeben, damit auch in Zukunft gut ausgebildete Medizinische Technologinnen und Technologen die vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben dieses Gesundheitsfachberufes stemmen können.

Die Ad-hoc-Umsetzung des neuen MT-Gesetzes bringt nicht nur die Berufsfachschule, sondern auch die Einrichtungen der praktischen Ausbildung an die Grenzen der Überforderung. Neue Prüfungsformate, wie zum Beispiel die praktischen Leistungsnachweise beim Praxispartner vor Ort, bedürfen nun noch intensiverer Absprachen und Vorbereitung, die im laufenden Betrieb der Schule und der Routine schwer umsetzbar sind. Großes Kopfzerbrechen bereitet zudem die Durchführbarkeit der praktischen Abschlussprüfung, die laut Gesetz nicht mehr an den MTL-Schulen stattfinden soll, sondern in der ­Praxis. Gedacht ist diese als „Gesamtprüfung“ mehrerer Kompetenzbereiche beim Träger mit jeweils einer/einem Praxisanleitenden und einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer der Schule. Die Prüfung darf maximal 420 Minuten ohne Vorbereitungsteil dauern, kann unterbrochen werden und beinhaltet ein Reflexionsgespräch. Jede zu prüfende Person ist einzeln zu prüfen. Da diese Prüfung Inhalte ­mehrerer klinischer Fächer beinhaltet, bedeutet das einerseits, dass die Fachprüfer auch über ihren eigenen Fachbereich hinaus abprüfen müssen. Andererseits ist dieses Konzept im Rahmen einer Prüfungs­situation schwer umsetzbar, weil die Labore und damit das Fachpersonal heutzutage hoch spezialisiert sind und auch gar nicht die Ausstattung und Struktur für andere Fachbereiche aufweisen. So kann ein klassisches Routinelabor für Klinische Chemie und Hämatologie in der Regel keine praktischen Inhalte der Mikrobiologie und der Histologie abprüfen und umgekehrt. In der Münchner Laborlandschaft haben die wenigsten Häuser alle Laborsparten unter einem Dach. So kommt erschwerend hinzu, dass die verschiedenen Labore selbst beim Träger der Schule verschiedene Standorte haben, daher räumlich weit voneinander getrennt und im Prüfungskontext nur schwer zu erreichen sind, sodass die problemlose Umsetzung der gesetz­lichen Vorgaben momentan nur schwer vorstellbar ist. Fraglich ist auch, wie die Labore eine gute „Prüfungsstimmung“ in einem Labor einrichten können, die sich gleichzeitig mit dem Alltagsgeschäft mit zum Teil hohen Probenaufkommen und Notfällen im Routinebetrieb verträgt. Das neue MT-Berufe-Gesetz bietet zwar neue Chancen, stellt uns alle jedoch vor große Herausforderungen, die eventuell bei der Gesetzgebung nicht mitgedacht wurden.

Kommen wir abschließend auf die Herbstveranstaltung für die Praxisanleitenden an der MTL-Schule zurück: Es gab auch für die MTL-Schule ein Feedback von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Eine Praxisanleiterin beziehungsweise ein Praxisanleiter hat auf unsere ONCOO-Abfrage folgendes bayerisches Statement mitgegeben: „Basst scho“. Wir deuten das mal so: Die Veranstaltung war informativ und sollte wiederholt werden. Gleichzeitig sehen wir das auch als Rat an uns alle, beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Vorgaben: Alles ist im Fluss. Wir sitzen im selben Boot und nur gemeinsam schaffen wir das.

Anmerkung:

Dieser Bericht entstand auf Nachfrage und Bitte der DVTA-Präsidentin Christiane Maschek zum derzeitigen Stand der praktischen Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für MTL an der LMU München aufgrund der neuen Gesetzeslage.

 

Dr. rer. nat. Sybille Warmuth
Leitung der Staatlichen Berufsfachschulefür Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik; Ludwig-Maximilians-Universität München, LMU
Kontakt: Sybille.Warmuth@med.uni-muenchen.de

 

Entnommen aus MT im Dialog 11/2024

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