„Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt“
„Der Impfnachweis ist ein Reisedokument, kein medizinisches Dokument. Vor diesem Hintergrund ist es nicht originäre Aufgabe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, solche Nachweise auszustellen. Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt. Wir sind aber grundsätzlich bereit, solche Nachweise für diejenigen auszustellen, die auch in der Praxis geimpft worden sind“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dafür gelten aber Voraussetzungen: Das Prozedere muss einfach sein, sprich das Verfahren muss rechtzeitig in die Praxisverwaltungssysteme eingebunden werden und natürlich gilt es, den Aufwand adäquat zu vergüten“, fügte er hinzu.
„Als Grundsatz zählt, dass diejenige Institution den Nachweis ausstellt, bei der auch zuvor die Impfung des Patienten erfolgte. Es ist den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und deren Teams nicht zuzumuten, solche Nachweise nachträglich für Millionen bereits geimpfter Menschen auszustellen. Mal abgesehen von der schieren Menge: Wie soll ein Arzt denn überprüfen können, ob die vorgelegten Angaben fremder Personen korrekt sind?“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. „Sollte die Politik tatsächlich festlegen, dass für alle Nachweise die Arztpraxen infrage kommen sollten, wird der Impfprozess erheblich langsamer werden. Das will aber niemand“, fügte Hofmeister hinzu.
„Der Turbo droht dann abgewürgt zu werden, weil die Praxen gestürmt werden von Menschen, die Bescheinigungen haben wollen. Die geplante Urlaubsreise ins Ausland droht dann für so manchen Bürger ins Wasser zu fallen, weil er vor lauter Bürokratie nicht mehr rechtzeitig geimpft werden kann“, ergänzte Gassen.
Quelle: KBV, 18.05.2021
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