In nur 24 Monaten hat nach Angaben des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ein Expertengremium aus 28 Fachgesellschaften und Organisationen die Nationale Versorgungsleitlinie auf Herz und Nieren geprüft und dabei alle neuen Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung berücksichtigt. Kreuzschmerzen gehören zu den häufigen Volkskrankheiten und sind der häufigste Grund für Krankschreibungen. Deshalb ist es wichtig, deren Versorgung stetig zu verbessern und genau zu beschreiben, was bei Diagnostik und Behandlung wirksam ist – und was man besser lassen sollte.
Zunehmend wird deutlicher, dass Seele und soziales Umfeld Kreuzschmerzen beeinflussen können. Deshalb empfiehlt die Leitlinie, psychosoziale Risikofaktoren von Anfang an zu berücksichtigen.
Ergeben die Befragung und die klinische Untersuchung keinen Verdacht auf gefährliche Ursachen, so sollen behandelnde Ärzte keine weiteren Untersuchungen veranlassen. Halten die Schmerzen jedoch vier bis sechs Wochen an, sollen sie prüfen, ob bildgebende Verfahren nötig sind. Von mehrfachen Bildgebungen bei unverändertem Beschwerdebild rät die NVL ab.
Bettruhe ist schädlich
Bezüglich der Behandlung hat sich wenig geändert: Bei akuten, nicht-spezifischen Kreuzschmerzen rät die NVL weiterhin zu Bewegung. Bettruhe hingegen ist schädlich. Meist bessern sich akute Kreuzschmerzen von allein und brauchen keine besondere Behandlung. Es gilt, dass alles, was Passivität fördert, nicht oder nur in Verbindung mit aktivierenden Behandlungsformen eingesetzt werden soll. Schmerzlindernde Medikamente können die Behandlung von Kreuzschmerzen unterstützen. Dabei ist wichtig, das für den Patienten am besten passende Medikament zu wählen und so kurz und in so geringer Dosierung wie möglich anzuwenden.
Bessern sich Kreuzschmerzen nach einigen Wochen nicht, sollen alle an der Behandlung beteiligten Fachgruppen über die weitere Behandlung beraten. Halten Schmerzen länger als sechs Wochen an, sollen Betroffene eine multimodale Therapie erhalten, die Schmerz-, Psycho- und Bewegungstherapien kombiniert.
Quelle: ÄZQ, 02.03.2017
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