Hintergrund war, dass wir uns als Dachverband aller MTA-Berufe begreifen, uns nicht mehr in der Assistenz sehen, sondern im Sinne des MTA-Gesetzes eigenverantwortlich und selbstständig auf ärztliche Anforderung die Diagnostik in allen MTA-Berufen technisch durchführen und in der Strahlentherapie technisch mitwirken. Aber auch das Bestreben, im deutschsprachigen Europa eine einheitliche Berufsbezeichnung zu schaffen und zum anderen die Aussicht auf eine Reform des MTA-Gesetzes von 1993 und der APrV von 1994 waren weitere Gründe. Zu dem Zeitpunkt bestand die berechtigte Hoffnung einer Reform aller vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geregelten Gesundheitsfachberufe, 2017 sollte das Ende der Modellklausel sein. Aber es kam anders, die Modellklausel wurde auf 2021 verlängert und wieder einmal wurden nicht nur die MTA-Berufe abgehängt, sondern auch alle anderen Berufe stecken im Reformstau. Das BMG hat es bis heute nur geschafft, das Notfallsanitätergesetz und das Pflegeberufegesetz auf den Weg zu bringen, alles andere muss warten.
Auch wir mussten überlegen, wie wir unsere Strukturen effizienter gestalten. 2016 stimmte die Jahreshauptversammlung einer umfassenden Strukturreform zu, der Gesamtvorstand wurde zugunsten von Fachlichkeit reorganisiert und der Vorstand von elf auf fünf Personen verkleinert.
Positionspapier 2018
Der Dachverband vertritt die Interessen aller MTA-Berufe (MTLA, MTRA, MTAF, VMTA), das ist eine seiner Stärken. Das wurde auch deutlich auf der Hauptversammlung, auf der mit großer Mehrheit das Positionspapier verabschiedet wurde. Wir sind uns einig, dass Patientensicherheit nur durch die adäquate Versorgung mit Medizinisch-technischen Assistenzberufen (MTA) gewährleistet werden kann.
Patienten haben einen Anspruch auf eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung. Rund 98.000 Medizinisch-technische Assistenten (kurz MTA) der vier Berufe Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, indem sie durch Laboranalysen, Anwendung bildgebender Verfahren (CT, MRT et cetera) sowie der Durchführung von Funktionstests einen entscheidenden Beitrag zur ärztlichen Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle leisten. Damit dies auch künftig gewährleistet bleibt, muss der Nachwuchs in den MTA-Berufen gesichert werden.
Aufgrund einer aktuellen Umfrage (Krankenhausbarometer 2016) des Krankenhausinstituts herrscht Fachkräftemangel in den MTA-Berufen.
Ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten konnten im Frühjahr 2016 offene MTRA-Stellen nicht mehr besetzen. Bei MTLA stieg der Anteil der vom Fachkräftemangel betroffenen Häuser von vier Prozent (2011) auf 14 Prozent (2016) bei überproportionaler Betroffenheit der Großkrankenhäuser ab 600 Betten (23 Prozent). Es besteht daher dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Attraktivierung der Ausbildungssituation und Arbeitsbedingungen in den MTA-Berufen. Mit einer attraktiven Ausbildungssituation, einer adäquaten Berufsbezeichnung und Karriereperspektiven für die MTA-Berufe kann dem drohenden Fachkräftemangel begegnet werden.
Eine Reform des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV ist dringend erforderlich!
Die rasanten Fortschritte in Wissenschaft und Technik im Gesundheitswesen beeinflussen die Entwicklung der einzelnen MTA-Berufe enorm. Der Umgang mit innovativen und hochkomplexen Technologien, wie zum Beispiel komplexen IT-Lösungen, 3-D-Bestrahlungsplanung, Laboranalysesystemen et cetera, stellen stets neue Herausforderungen zum Erwerb der Qualifikation der Berufsangehörigen. Sie müssen hochkomplexe Technologien beherrschen, Bewältigungsstrategien entwickeln und interprofessionell zusammenarbeiten. MTA müssen in ihren Fachdisziplinen klinische Fragestellungen von Ärztinnen und Ärzten mittels technologischer Verfahren und naturwissenschaftlicher Methoden beantworten. Zudem werden sie zur Arztentlastung, wie beispielsweise im Bereich der Radiologie, zunehmend mit der Applikation von Kontrastmitteln und Radionukliden betraut. Die MTA-Berufe benötigen, um die ihnen per Gesetz vorbehaltenen Aufgaben in einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zum Wohle des Patienten ausüben zu können, ein hohes Maß an Kompetenz. Dies erfordert eine hochwertige Ausbildung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als Voraussetzung einer modernen, technologisch hochentwickelten und an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Analytik und Diagnostik. Das derzeitige Berufsgesetz (MTAG von 1993) nebst seiner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTA-APrV von 1994) spiegelt diese Anforderungen in keiner Weise wider und ist dringend reformierungsbedürftig.
Der DVTA fordert dringend eine Reform des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die insbesondere folgende Zielrichtungen umfasst:
- Änderung der Berufsbezeichnung: MTA üben selbstständig und eigenverantwortlich die ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten aus;
- bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für eine an den Berufskompetenzen orientierte Ausbildung und Prüfung;
- Einführung einer Fortbildungspflicht;
- gesetzliche Vorgaben (zum Beispiel Qualitätsstandards) für die Qualifikation des Lehrpersonals, Mindestausstattung der Schulen, Praxisanleitung und -begleitung;
- bessere horizontale Durchlässigkeit der MTA-Berufe untereinander/Schaffung von Möglichkeiten für Quereinsteiger durch Zulassung von Fernunterricht (zum Beispiel Modell Homburg-Saar);
- bessere vertikale Durchlässigkeit durch die Möglichkeit einer Hochschulausbildung, entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, ausbildungsintegrativ, parallel oder additiv an die fachschulische Ausbildung;
- Kostenfreiheit der Ausbildung und Bezahlung einer Ausbildungsvergütung. Diese Forderung wurde bereits zum 1. Januar 2019 umgesetzt. Die Tarifpartner ver.di und TVöD-VKA und TV-L vereinbaren eine Ausbildungsvergütung der MTA-Schüler/-innen für die Schulen in kommunaler und öffentlicher Dienst-Länder-Trägerschaft.
- Ausweitung der vorbehaltenen Tätigkeiten aufgrund deutlich gestiegener Anforderungen beruflicher Tätigkeit;
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Regelung einer Teilzeitausbildung.
Die Patientensicherheit und die geforderte Qualität der Gesundheitsversorgung können nur mit dem Einsatz von qualifiziertem, kompetentem Personal, wie den MTA-Berufen, erreicht werden. Personaleinsparungen sind hier fehl am Platze.
Der DVTA fordert
- dass MTA-Berufe entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen für die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Das gilt für jegliches medizinisches Personal mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im definierten Tätigkeitsfeld. Der permanente Kostendruck im Gesundheitswesen hat auch zur Folge, dass nicht die für eine sichere Ausführung notwendige Anzahl an Medizinisch-technischen Assistenten beschäftigt werden. Dies hat unter anderem zur Konsequenz, dass der Patientenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann, dass zu lange Arbeitszeiten entstehen und dies zu einer ineffizienten Organisation und überfüllten Notfallambulanzen führt.
- bundesgesetzlich geregelte Personaluntergrenzen für die MTA-Berufe. Die Qualität der Dienstleistung hat ihren Wert und muss ein angemessenes Einkommen erzielen. Zudem muss Vorsorge für den Erhalt der Arbeitskraft geleistet werden.
- eine den tatsächlichen Berufskompetenzen angemessene Vergütung der MTA-Berufe und Arbeitsbedingungen, die insbesondere den Gesundheitsschutz der MTA und eine Work-Life-Balance ermöglichen.
- dass die Politik und die anderen Akteure des Gesundheitswesens, auch die anderen Gesundheitsberufe, wie zum Beispiel die MTA-Berufe, in öffentlichen Stellungnahmen benennen und eine der Pflege vergleichbare Öffentlichkeitsarbeit durchführen, da auch die MTA-Berufe ein bedeutender Teil des Gesundheitswesens sind.
Entnommen aus MTA Dialog 2/2019
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