COVID-19: Gesundheitsberufe besonders stark betroffen
In diesem Zeitraum haben z.B. 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit COVID-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-Fache über dem Durchschnittswert von 474 Krankheitsfällen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit COVID-19: Je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt - der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen. Beschäftigte in der Fleischverarbeitung wurden mit 173 je 100.000 Beschäftigte am häufigsten im Zusammenhang mit COVID-19 in ein Krankenhaus eingewiesen. „Bestimmte Beschäftigtengruppen, die auch in Pandemiezeiten weiter zur Arbeit gegangen sind, scheinen stärker von COVID-19 betroffen zu sein. Dies sind vor allem Berufe mit Kontakt zu anderen Menschen. Aber auch Berufe in der Fleischverarbeitung oder der Lagerwirtschaft waren stark betroffen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. „Es bleibt abzuwarten, ob sich die Unterschiede zwischen den Berufsgruppen durch Infektionsherde in einzelnen Betrieben in den kommenden Wochen und Monaten noch deutlicher abzeichnen werden.“
55.000 Beschäftigte mit Corona-AU-Bescheinigung
Insgesamt erhielten von den 11,6 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März bis Mai 2020 circa 55.000 Beschäftigte von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer COVID-19-Diagnose. Das entspricht 474 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte oder 0,5 % der AOK-versicherten Erwerbstätigen. Dabei waren Frauen häufiger (0,6 %) betroffen als Männer (0,4 %). Unter den jüngeren Beschäftigten bis zu 20 Jahren waren Krankmeldungen mit Bezug zu COVID-19 am häufigsten (0,7 %), bei den 30- bis 39-jährigen Erwerbstätigen am seltensten (0,4 %). Bei mehr als drei Viertel der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis des SARS-CoV-2 auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (78,7%), bei weniger als einem Viertel ein klinischer COVID-19-Verdacht ohne Virusnachweis.
Homeoffice seltener von COVID-19 betroffen
Insbesondere Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen waren bis Mai 2020 vergleichsweise häufig von Fehlzeiten im Zusammenhang mit COVID-19 betroffen. Die höchste Rate wurde mit 1.283 Betroffenen je 100.000 Beschäftigte in den Berufen der Altenpflege sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege (1.237 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) erreicht. Die niedrigsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit COVID-19 zeigen sich bei den Berufen in der Hochschullehre und -forschung (110 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) und in der Landwirtschaft (121 Betroffene je 100.000 Beschäftigte). Demnach sind Fehlzeiten im Zusammenhang mit COVID-19 bei Berufen wahrscheinlicher, in denen die Beschäftigten trotz Lockdowns mit einer Vielzahl von Menschen in Kontakt kommen. Tätigkeiten, die eher im Homeoffice oder in der freien Natur ausgeübt werden, waren dagegen mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden. Berufe mit häufigen zwischenmenschlichen Kontakten, die aufgrund der präventiven Maßnahmen zu einer Reduzierung der Kontakte gezwungen waren oder ihren Beruf nicht ausüben konnten, hatten ein deutlich reduziertes Risiko zu erkranken. Hierzu zählen beispielsweise Berufe in der Gastronomie (208 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) oder im Kosmetikgewerbe (177 Betroffene je 100.000 Beschäftigte).
Regionale Hotspots spiegeln sich auch in den AU-Daten
Regionale Unterschiede im COVID-19-Infektionsgeschehen spiegeln sich auch im Arbeitsunfähigkeitsgeschehen wider. Besonders von der Ausbreitung des Virus betroffene Regionen wie der Landkreis Heinsberg, der Hohenlohekreis, Rosenheim oder der Kreis Rosenheim belegen erwartungsgemäß auch bei den AU-Quoten die Spitzenplätze. Im Kreis Heinsberg wurden 2,2 Prozent und im Hohenlohekreis 2,1 Prozent der AOK-versicherten Erwerbstätigen eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 bescheinigt. Regionen wie Cottbus mit einer AU-Quote von 0,03 Prozent oder Dessau-Roßlau mit 0,06 Prozent zeigten hingegen nur einen Bruchteil an Corona-bedingten Fehlzeiten im Vergleich zu den regionalen Hotspots. Der Kreis Gütersloh lag bis Mai 2020 mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (0,5 Prozent).
COVID-19-Krankenhausausaufenthalte
Insgesamt wurden von März bis Mai 2020 circa 10.500 AOK-versicherte Erwerbstätige im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 in einem Krankenhaus behandelt. Das entspricht 91 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftige. Die durchschnittliche Behandlungsdauer dieser hospitalisierten Beschäftigten lag bei etwa sieben Tagen. Die Daten zeigen, dass von einem möglichen schweren COVID-19-Verlauf eher die älteren Erwerbstätigen betroffen sind als die jüngeren: Von 100.000 Beschäftigten über 60 Jahren wurden 168 stationär behandelt, während der Vergleichswert der jüngeren Beschäftigten unter 20 Jahren bei weniger als einem Drittel liegt (51 je 100.000 Beschäftigte). Die Berufe in der Fleischindustrie belegen mit 173 Krankenhauseinweisungen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten den Spitzenplatz. „Es besteht Forschungsbedarf bei der Antwort auf die Frage, ob ein schwerer COVID-19-Verlauf, der mit einer stationären Behandlung verbunden ist, von der beruflichen Tätigkeit beeinflusst wird oder doch eher vom Lebensalter und von den Vorerkrankungen der betroffenen Patienten“, so Schröder.
Krankmeldungen wegen leichter Erkältungskrankheiten
Die Daten zeigen auch, wie sich die Regelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungskrankheiten - ohne COVID-19-Verdacht - ausgewirkt hat. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege galt bundesweit vom 9. März bis zum 31. Mai 2020. Der Anteil der Atemwegserkrankungen an allen Diagnosen lag im März 2020 knapp drei Prozentpunkte und im April dieses Jahres etwa zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Monatsdurchschnitt der letzten fünf Jahre. „Dies spricht für einen verantwortungsvollen Umgang von Ärzteschaft und Beschäftigten mit der temporären Regelung zur telefonischen Krankschreibung“, so Schröder.
Quelle: WIdO
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