Coronavirus: Atemmasken für Gesunde unnötig

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Atemschutzmasken
Atemschutzmasken sollen Ärzte beim Umgang mit erkrankten Patienten vor Infektionen schützen. Getty Images/iStockphoto
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Um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, brauchen Gesunde in Deutschland nach derzeitigem Wissenstand keine Atemschutzmasken.

„Viele Patienten lassen sich durch Berichte in den Medien oder dem Internet verunsichern – seriöse Informationen gibt es in der Apotheke vor Ort“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. In vielen Apotheken sind Atemschutzmasken inzwischen ausverkauft.

Benkert: „Jeder will sich schützen, das ist verständlich. Aber man muss differenzieren, ob sich ein gesunder Mensch in der Straßenbahn schützen will – oder ob in einer Praxis oder Krankenhausambulanz ein Arzt mit Verdachtsfällen umgeht.“ Das staatliche Robert Koch-Institut empfiehlt Gesunden nicht, sich vorbeugend mit Atemschutzmasken auszurüsten. Klare Empfehlungen gibt es hingegen zur Hygiene: Wer sich vor Infektionen mit Atemwegserkrankungen schützen will, sollte auf seine Händehygiene achten und den ohnehin kulturell gebotenen Höflichkeitsabstand zu anderen Menschen im öffentlichen Raum einhalten.

FFP-Masken zum Schutz vor Infektionen

Der chirurgische Mund-Nasen-Schutz, den viele von den Bildern aus China kennen, schützt gesunde Träger nicht zuverlässig vor einer Ansteckung. Er ist dafür konzipiert, die Umwelt vor einem infizierten Träger zu schützen. Ein solcher Schutz kann sinnvoll sein, wenn jemand mit einer Atemwegserkrankung zum Beispiel in einem Wartezimmer sitzt. Damit er effektiv ist, muss der Mund-Nasen-Schutz enganliegend getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Außerdem sollte er nicht mit den Händen berührt werden.

Atemschutzmasken sollen hingegen zum Beispiel Ärzte beim Umgang mit erkrankten Patienten vor Infektionen schützen. Sie werden auch FFP-Masken (filtering face piece) genannt und können das Atmen erschweren. Sie gehören zusammen mit einer Schutzbrille und Handschuhen zur professionellen Schutzkleidung.

Quelle: ABDA, 07.02.2020

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